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Dieser Teil der Normenreihe EN 13384 legt Berechnungsverfahren für die wärme- und strömungstechnischen Eigenschaften von Abgasanlagen mit mehreren !Verbrennungseinrichtungen" fest.
Dieser Teil der EN 13384 umfasst zwei Fälle:
a) senkrechte Teile von Abgasanlagen, in die mehrere Verbindungsstücke von einzelnen oder mehreren zusammengefassten Verbrennungseinrichtungen münden; oder
b) senkrechte Teile von Abgasanlagen, in die ein einzelnes Verbindungsstück mündet, das mehrere Verbrennungseinrichtungen in Kaskadenschaltung verbindet.
Der Fall des Anschlusses mehrerer Kaskadenschaltungen ist durch Fall a) abgedeckt.
Dieser Teil von EN 13384 befasst sich mit Unterdruckabgasanlagen (im Verbindungsstück können Überdruckbedingungen herrschen) sowie mit Überdruckabgasanlagen und gilt für Abgasanlagen mit !Verbrennungseinrichtungen" für flüssige, gasförmige und feste Brennstoffe.
Dieser Teil der Normenreihe EN 13384 gilt nicht für:
— Abgasanlagen mit unterschiedlichen Wärmedurchlasswiderständen oder unterschiedlichen Querschnitten in den verschiedenen Abschnitten der Abgasanlage. Energiegewinne werden durch diesen Teil der Normenreihe nicht berücksichtigt;
— Abgasanlagen für offene Feuerstätten, z. B. offene Kamine oder Abgaseinführungen in die Abgasanlage, die bestimmungsgemäß offen im Raum betrieben werden;
— Abgasanlagen für verschiedene !Verbrennungseinrichtungen" mit Unterdruckbetrieb (Naturzug), Gebläseunterstützung oder Verbrennungskraftmaschine. Gebläseunterstützte Abgasanlagen mit einer Nebenluftvorrichtung zwischen Gebläse und Abgasanlage sind als Naturzugkessel anzusehen;
— Abgasanlagen mit Mehrfachanschlüssen aus mehr als 5 Geschossen (dies gilt nicht für Luft-Abgas-Systeme);
— Abgasanlagen für !Verbrennungseinrichtungen", denen die Zuluft über Öffnungen ins Freie oder Zuluftleitungen zugeführt wird, die sich druckmäßig nicht im gleichen Luftverbund befinden (z. B. auf der gleichen Seite des Gebäudes).
Bei Überdruckabgasanlagen gilt dieser Teil nur dann, wenn alle nicht in Betrieb befindlichen !Verbren-nungseinrichtungen" sicher abgesperrt werden können, um einen Abgasrückfluss zu verhindern.
Reģistrācijas numurs (WIID)
69497
Darbības sfēra
Dieser Teil der Normenreihe EN 13384 legt Berechnungsverfahren für die wärme- und strömungstechnischen Eigenschaften von Abgasanlagen mit mehreren !Verbrennungseinrichtungen" fest.
Dieser Teil der EN 13384 umfasst zwei Fälle:
a) senkrechte Teile von Abgasanlagen, in die mehrere Verbindungsstücke von einzelnen oder mehreren zusammengefassten Verbrennungseinrichtungen münden; oder
b) senkrechte Teile von Abgasanlagen, in die ein einzelnes Verbindungsstück mündet, das mehrere Verbrennungseinrichtungen in Kaskadenschaltung verbindet.
Der Fall des Anschlusses mehrerer Kaskadenschaltungen ist durch Fall a) abgedeckt.
Dieser Teil von EN 13384 befasst sich mit Unterdruckabgasanlagen (im Verbindungsstück können Überdruckbedingungen herrschen) sowie mit Überdruckabgasanlagen und gilt für Abgasanlagen mit !Verbrennungseinrichtungen" für flüssige, gasförmige und feste Brennstoffe.
Dieser Teil der Normenreihe EN 13384 gilt nicht für:
— Abgasanlagen mit unterschiedlichen Wärmedurchlasswiderständen oder unterschiedlichen Querschnitten in den verschiedenen Abschnitten der Abgasanlage. Energiegewinne werden durch diesen Teil der Normenreihe nicht berücksichtigt;
— Abgasanlagen für offene Feuerstätten, z. B. offene Kamine oder Abgaseinführungen in die Abgasanlage, die bestimmungsgemäß offen im Raum betrieben werden;
— Abgasanlagen für verschiedene !Verbrennungseinrichtungen" mit Unterdruckbetrieb (Naturzug), Gebläseunterstützung oder Verbrennungskraftmaschine. Gebläseunterstützte Abgasanlagen mit einer Nebenluftvorrichtung zwischen Gebläse und Abgasanlage sind als Naturzugkessel anzusehen;
— Abgasanlagen mit Mehrfachanschlüssen aus mehr als 5 Geschossen (dies gilt nicht für Luft-Abgas-Systeme);
— Abgasanlagen für !Verbrennungseinrichtungen", denen die Zuluft über Öffnungen ins Freie oder Zuluftleitungen zugeführt wird, die sich druckmäßig nicht im gleichen Luftverbund befinden (z. B. auf der gleichen Seite des Gebäudes).
Bei Überdruckabgasanlagen gilt dieser Teil nur dann, wenn alle nicht in Betrieb befindlichen !Verbren-nungseinrichtungen" sicher abgesperrt werden können, um einen Abgasrückfluss zu verhindern.