Projekta Nr.EN 14255-3:2008
NosaukumsDiese Europäische Norm legt Verfahren zur Messung oder Abschätzung und zur Beurteilung von personenbezogenen Expositionen durch ultraviolette Strahlung, die von der Sonne emittiert wird, fest. ANMERKUNG 1 Nach CIE 17.4 ist UV-Strahlung als elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen zwischen 100 nm und 400 nm definiert. Durch die Absorption in der Atmosphäre erreicht nur die solare UV-Strahlung im Spektralbereich zwischen 280 nm und 400 nm die Erdoberfläche in wesentlicher Stärke. Diese Europäische Norm gilt für solare UV-Expositionen beim Aufenthalt im Freien. Diese Europäische Norm ist auf Arbeitnehmer und auf die allgemeine Bevölkerung anwendbar. Diese Europäische Norm gilt nicht für UV-Expositionen, die durch künstliche Quellen verursacht werden, z. B. durch UV-Lampen und durch Schweißlichtbögen. ANMERKUNG 2 Teil 1 dieser Europäischen Norm beschäftigt sich mit UV-Expositionen, die durch künstliche Quellen verursacht werden. ANMERKUNG 3 Für die Strahlungsemissionen von Produkten gelten andere Normen, wie beispielsweise CIE S 009 für Lampen und Lampensysteme, EN 60335-2-27 [6] für Sonnenbänke, EN 60335-2-59 [7] für Insektenvernichter und EN 12198 [8] für Strahlungsemissionen von Maschinen. Diese Norm gilt nicht für Strahlungsexpositionen, die die Netzhaut der Augen betreffen. ANMERKUNG 4 Ultraviolette und sichtbare Expositionen der Augen können zu photochemischen Netzhautschädigungen führen (dies wird häufig auch Blaulichtgefährdung genannt). Das entsprechende Wirkungsspektrum enthält hauptsächlich sichtbare Strahlung und nur einen sehr geringen Anteil im ultravioletten Bereich. Die Bestimmung und Beurteilung der Strahlung, die zur Blaulichtgefährdung führt, kann nach Teil 2 der EN 14255 [20] erfolgen.
Reģistrācijas numurs (WIID)26371
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt Verfahren zur Messung oder Abschätzung und zur Beurteilung von personenbezogenen Expositionen durch ultraviolette Strahlung, die von der Sonne emittiert wird, fest. ANMERKUNG 1 Nach CIE 17.4 ist UV-Strahlung als elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen zwischen 100 nm und 400 nm definiert. Durch die Absorption in der Atmosphäre erreicht nur die solare UV-Strahlung im Spektralbereich zwischen 280 nm und 400 nm die Erdoberfläche in wesentlicher Stärke. Diese Europäische Norm gilt für solare UV-Expositionen beim Aufenthalt im Freien. Diese Europäische Norm ist auf Arbeitnehmer und auf die allgemeine Bevölkerung anwendbar. Diese Europäische Norm gilt nicht für UV-Expositionen, die durch künstliche Quellen verursacht werden, z. B. durch UV-Lampen und durch Schweißlichtbögen. ANMERKUNG 2 Teil 1 dieser Europäischen Norm beschäftigt sich mit UV-Expositionen, die durch künstliche Quellen verursacht werden. ANMERKUNG 3 Für die Strahlungsemissionen von Produkten gelten andere Normen, wie beispielsweise CIE S 009 für Lampen und Lampensysteme, EN 60335-2-27 [6] für Sonnenbänke, EN 60335-2-59 [7] für Insektenvernichter und EN 12198 [8] für Strahlungsemissionen von Maschinen. Diese Norm gilt nicht für Strahlungsexpositionen, die die Netzhaut der Augen betreffen. ANMERKUNG 4 Ultraviolette und sichtbare Expositionen der Augen können zu photochemischen Netzhautschädigungen führen (dies wird häufig auch Blaulichtgefährdung genannt). Das entsprechende Wirkungsspektrum enthält hauptsächlich sichtbare Strahlung und nur einen sehr geringen Anteil im ultravioletten Bereich. Die Bestimmung und Beurteilung der Strahlung, die zur Blaulichtgefährdung führt, kann nach Teil 2 der EN 14255 [20] erfolgen.
StatussIzstrādē
ICS grupa17.240