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Diese Europäische Norm legt Verfahren zur Messung und Beurteilung der Exposition von Menschen durch sichtbare (VIS) und Infrarot-(IR-)Strahlung künstlicher Quellen fest, bei der nachteilige Wirkungen nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden können.
ANMERKUNG 1 Schädliche Wirkungen treten üblicherweise bei Expositionen durch normale Beleuchtung oder Raumheizung nicht auf.
Diese Europäische Norm gilt für VIS- und IR-Exposition an Arbeitsplätzen in Gebäuden und im Freien. Sie gilt nicht für VIS- und IR-Expositionen während der Freizeit.
Diese Europäische Norm gilt nicht für die von der Sonne verursachten VIS- und IR-Expositionen.
ANMERKUNG 2 Teil 3 dieser Norm behandelt die von der Sonne verursachten UV-Expositionen.
Diese Europäische Norm legt keine Grenzwerte für VIS- und IR-Exposition fest. Sie unterstützt die Anwendung der in nationalen Bestimmungen oder internationalen Empfehlungen festgesetzten Grenzwerte.
Diese Europäische Norm gilt für VIS- und IR-Expositionen durch künstliche inkohärente Strahlungsquellen, die einzelne Spektrallinien und/oder kontinuierliche Spektren aussenden. Diese Europäische Norm gilt nicht für kohärente Strahlungsquellen.
ANMERKUNG 3 Kohärente optische Strahlungsquellen werden in Normen für Laser, wie EN 60825-1 usw., behandelt.
Diese Europäische Norm gilt für sichtbare (VIS) und Infrarot-(IR)-Strahlungsexpositionen im Wellenlängen-bereich 380 nm bis 3 µm. Sie gilt auch für Strahlungsexpositionen, die zu einer Blaulichtgefährdung im Wellenlängenbereich 300 nm bis 700 nm führen können.
Diese Europäische Norm gilt nicht für weitere Auswirkungen, für die die Wirkungsspektren ausschließlich im UV-Bereich 180 nm bis 400 nm liegen.
ANMERKUNG 4 Mit diesen Auswirkungen befasst sich Teil 1 von EN 14255.
Diese Europäische Norm gilt nicht für die von Produkten abgegebene Strahlung.
Reģistrācijas numurs (WIID)
20480
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Verfahren zur Messung und Beurteilung der Exposition von Menschen durch sichtbare (VIS) und Infrarot-(IR-)Strahlung künstlicher Quellen fest, bei der nachteilige Wirkungen nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden können.
ANMERKUNG 1 Schädliche Wirkungen treten üblicherweise bei Expositionen durch normale Beleuchtung oder Raumheizung nicht auf.
Diese Europäische Norm gilt für VIS- und IR-Exposition an Arbeitsplätzen in Gebäuden und im Freien. Sie gilt nicht für VIS- und IR-Expositionen während der Freizeit.
Diese Europäische Norm gilt nicht für die von der Sonne verursachten VIS- und IR-Expositionen.
ANMERKUNG 2 Teil 3 dieser Norm behandelt die von der Sonne verursachten UV-Expositionen.
Diese Europäische Norm legt keine Grenzwerte für VIS- und IR-Exposition fest. Sie unterstützt die Anwendung der in nationalen Bestimmungen oder internationalen Empfehlungen festgesetzten Grenzwerte.
Diese Europäische Norm gilt für VIS- und IR-Expositionen durch künstliche inkohärente Strahlungsquellen, die einzelne Spektrallinien und/oder kontinuierliche Spektren aussenden. Diese Europäische Norm gilt nicht für kohärente Strahlungsquellen.
ANMERKUNG 3 Kohärente optische Strahlungsquellen werden in Normen für Laser, wie EN 60825-1 usw., behandelt.
Diese Europäische Norm gilt für sichtbare (VIS) und Infrarot-(IR)-Strahlungsexpositionen im Wellenlängen-bereich 380 nm bis 3 µm. Sie gilt auch für Strahlungsexpositionen, die zu einer Blaulichtgefährdung im Wellenlängenbereich 300 nm bis 700 nm führen können.
Diese Europäische Norm gilt nicht für weitere Auswirkungen, für die die Wirkungsspektren ausschließlich im UV-Bereich 180 nm bis 400 nm liegen.
ANMERKUNG 4 Mit diesen Auswirkungen befasst sich Teil 1 von EN 14255.
Diese Europäische Norm gilt nicht für die von Produkten abgegebene Strahlung.