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Der vorliegende Teil von ISO 15004 legt grundlegende Anforderungen an optische Strahlungssicherheit für ophthalmische Instrumente fest und gilt für alle ophthalmischen Instrumente, die optische Strahlung in oder auf das Auge richten und für die in den entsprechenden Internationalen Normen besondere Abschnitte zu Anforderungen hinsichtlich einer Gefährdung durch Licht enthalten sind, d. h. alle in Anhang B aufgeführten ophthalmischen Instrumente. Dieser Teil der Norm gilt ebenfalls für alle neuen und in der Entwicklung be¬find¬lichen ophthalmischen Instrumente, die optische Strahlung in oder auf das Auge richten. Sollten in Bezug auf eine Gefährdung durch Licht zwischen den Festlegungen von diesem Teil von ISO 15004 und den An¬for¬de¬run¬gen einer produktbezogenen Inter¬nationalen Norm Unterschiede bestehen, so haben die betreffenden Fest¬legungen der produktbezogenen Internationalen Norm Vorrang.
ANMERKUNG Die Emissionsgrenzen beruhen auf den von der International Commission on Non Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) festgelegten Richtlinien für die Einwirkung optischer Strahlung auf den Menschen. Siehe Literaturhinweis [1].
Dieser Teil von ISO 15004 gilt nicht für Instrumente, deren Strahlung die in ISO 15004 fest¬ge¬legten Grenz¬werte überschreitet und für die Augenbehandlung vorgesehen sind.
Im vorliegenden Teil von ISO 15004 werden ophthalmische Instrumente zur Unterscheidung zwischen un¬ge¬fähr¬lichen und möglicherweise gefährlichen Instrumenten entweder der Gruppe 1 oder Gruppe 2 zugeordnet.
Reģistrācijas numurs (WIID)
23182
Darbības sfēra
Der vorliegende Teil von ISO 15004 legt grundlegende Anforderungen an optische Strahlungssicherheit für ophthalmische Instrumente fest und gilt für alle ophthalmischen Instrumente, die optische Strahlung in oder auf das Auge richten und für die in den entsprechenden Internationalen Normen besondere Abschnitte zu Anforderungen hinsichtlich einer Gefährdung durch Licht enthalten sind, d. h. alle in Anhang B aufgeführten ophthalmischen Instrumente. Dieser Teil der Norm gilt ebenfalls für alle neuen und in der Entwicklung be¬find¬lichen ophthalmischen Instrumente, die optische Strahlung in oder auf das Auge richten. Sollten in Bezug auf eine Gefährdung durch Licht zwischen den Festlegungen von diesem Teil von ISO 15004 und den An¬for¬de¬run¬gen einer produktbezogenen Inter¬nationalen Norm Unterschiede bestehen, so haben die betreffenden Fest¬legungen der produktbezogenen Internationalen Norm Vorrang.
ANMERKUNG Die Emissionsgrenzen beruhen auf den von der International Commission on Non Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) festgelegten Richtlinien für die Einwirkung optischer Strahlung auf den Menschen. Siehe Literaturhinweis [1].
Dieser Teil von ISO 15004 gilt nicht für Instrumente, deren Strahlung die in ISO 15004 fest¬ge¬legten Grenz¬werte überschreitet und für die Augenbehandlung vorgesehen sind.
Im vorliegenden Teil von ISO 15004 werden ophthalmische Instrumente zur Unterscheidung zwischen un¬ge¬fähr¬lichen und möglicherweise gefährlichen Instrumenten entweder der Gruppe 1 oder Gruppe 2 zugeordnet.