Projekta Nr.CEN/TS 15680:2007
NosaukumsDiese Technische Spezifikation enthält Prüfverfahren für vorgefertigte Holztreppen. Diese Treppen sind aus Holz und/oder Holzwerkstoffen hergestellt. Die in diesem Dokument enthaltenen Verfahren können auch für einzelne Bestandteile der Treppen (z. B. Stufen, Handläufe, Geländerstäbe, etc.) angewendet werden. Dieses Dokument berücksichtigt nicht die Planung der Gesamtkonstruktion dieser Elemente. Treppen, die so ausgelegt sind, dass sie die Gesamtstabilität der baulichen Anlage oder die Festigkeit der Konstruktion unter¬stützen, sind nicht Gegenstand der vorliegenden Norm. Die Oberflächen der Holzelemente können ungeschützt oder behandelt sein. ANMERKUNG 1 Wenn die Treppen mit einer Oberflächenbehandlung oder einem Belag geliefert werden, sind einige grundlegende Eigenschaften durch diese Norm nicht abgedeckt und es sollte auf die entsprechende Produktnorm verwiesen werden (z. B. im Hinblick auf die Farbechtheit von Teppichauflagen). ANMERKUNG 2 Der Begriff „Treppe“ in diesem Dokument kann auch für einzelne Elemente oder Bestandteile gelten. Die Prüfungen können an einem vollständigen, nach den Einbauanweisungen des Herstellers montierten System oder an einzelnen Bestandteilen durchgeführt werden. Die Prüfung einer vollständig montierten Treppe kann nicht für die Beurteilung einzelner Bestandteile zu¬grunde gelegt werden. Eine bestimmte Reihenfolge für die Durchführung der Prüfungen ist nicht festgelegt und es müssen auch nicht alle Prüfungen durchgeführt werden. ANMERKUNG Die Art der Prüfungen kann national geregelt sein.
Reģistrācijas numurs (WIID)27057
Darbības sfēraDiese Technische Spezifikation enthält Prüfverfahren für vorgefertigte Holztreppen. Diese Treppen sind aus Holz und/oder Holzwerkstoffen hergestellt. Die in diesem Dokument enthaltenen Verfahren können auch für einzelne Bestandteile der Treppen (z. B. Stufen, Handläufe, Geländerstäbe, etc.) angewendet werden. Dieses Dokument berücksichtigt nicht die Planung der Gesamtkonstruktion dieser Elemente. Treppen, die so ausgelegt sind, dass sie die Gesamtstabilität der baulichen Anlage oder die Festigkeit der Konstruktion unter¬stützen, sind nicht Gegenstand der vorliegenden Norm. Die Oberflächen der Holzelemente können ungeschützt oder behandelt sein. ANMERKUNG 1 Wenn die Treppen mit einer Oberflächenbehandlung oder einem Belag geliefert werden, sind einige grundlegende Eigenschaften durch diese Norm nicht abgedeckt und es sollte auf die entsprechende Produktnorm verwiesen werden (z. B. im Hinblick auf die Farbechtheit von Teppichauflagen). ANMERKUNG 2 Der Begriff „Treppe“ in diesem Dokument kann auch für einzelne Elemente oder Bestandteile gelten. Die Prüfungen können an einem vollständigen, nach den Einbauanweisungen des Herstellers montierten System oder an einzelnen Bestandteilen durchgeführt werden. Die Prüfung einer vollständig montierten Treppe kann nicht für die Beurteilung einzelner Bestandteile zu¬grunde gelegt werden. Eine bestimmte Reihenfolge für die Durchführung der Prüfungen ist nicht festgelegt und es müssen auch nicht alle Prüfungen durchgeführt werden. ANMERKUNG Die Art der Prüfungen kann national geregelt sein.
StatussIzstrādē
ICS grupa91.060.30