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Dieses Dokument legt Stichprobenahmepläne und -verfahren zur Überprüfung durch Merkmale (messbare
Eigenschaften) von Schnittholzlosen fest, die eine gleichmäßige Verteilung der Eigenschaften aufweisen. Sie
enthält außerdem Prüfanweisungen und Bedingungen für die Konformität oder Nicht-Konformität eines Loses
im Hinblick auf die vereinbarte Spezifikation.
Dieses Dokument ist anwendbar auf Schnittholzprodukte, für die davon ausgegangen wird, dass sie die in
einem Kaufvertrag definierten Spezifikationen erfüllen.
Es umfasst nicht die Überprüfung der Verteilung von verschiedenen Qualitäten innerhalb einer Handelsklasse
oder zwischen den vertraglich vereinbarten Güteklassen.
Im Streitfall ist eine Stichprobenahme, die allein vom Abnehmer oder allein vom Lieferanten durchgeführt
wurde, nicht bindend, da eine manipulationsfreie Stichprobenahme nicht immer nachgewiesen werden kann.
Darüber hinaus ist es möglich, den Stichprobenumfang zu vergrößern oder ein anderes Stichprobenahmeverfahren
anzuwenden, sofern eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen wurde.
Reģistrācijas numurs (WIID)
26079
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt Stichprobenahmepläne und -verfahren zur Überprüfung durch Merkmale (messbare
Eigenschaften) von Schnittholzlosen fest, die eine gleichmäßige Verteilung der Eigenschaften aufweisen. Sie
enthält außerdem Prüfanweisungen und Bedingungen für die Konformität oder Nicht-Konformität eines Loses
im Hinblick auf die vereinbarte Spezifikation.
Dieses Dokument ist anwendbar auf Schnittholzprodukte, für die davon ausgegangen wird, dass sie die in
einem Kaufvertrag definierten Spezifikationen erfüllen.
Es umfasst nicht die Überprüfung der Verteilung von verschiedenen Qualitäten innerhalb einer Handelsklasse
oder zwischen den vertraglich vereinbarten Güteklassen.
Im Streitfall ist eine Stichprobenahme, die allein vom Abnehmer oder allein vom Lieferanten durchgeführt
wurde, nicht bindend, da eine manipulationsfreie Stichprobenahme nicht immer nachgewiesen werden kann.
Darüber hinaus ist es möglich, den Stichprobenumfang zu vergrößern oder ein anderes Stichprobenahmeverfahren
anzuwenden, sofern eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen wurde.