Nosaukums | Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit
gasbefeuerter Warmlufterzeuger für den häuslichen Gebrauch mit einem Gebläse zur Beförderung
der Verbrennungsluft und/oder des Rauchgases (nachfolgend kurz „Geräte“ genannt) fest.
Diese Europäische Norm gilt für Geräte der Bauarten B12, B12AS, B12BS, B13, B13AS, B13BS, B14, B14AS,
B14BS, B22, B23, B42, B42AS, B42BS, B43, B43AS, B43BS, B44, B44AS, B44BS, B52, B53, C12, C13, C32, C33, C62
und C63, deren Wärmebelastung 70 kW (bezogen auf den Heizwert) nicht übersteigt, und die hauptsächlich
für den Gebrauch in aus nur einer Einheit bestehenden Wohnungen bestimmt sind. Die Abgabe der Warmluft
kann durch Leitungen erfolgen.
Diese Norm gilt nicht für:
a) Geräte mit Brennwertnutzung;
b) Geräte zur Aufstellung im Freien;
c) Doppelzweck-Klimaanlagen (zum Heizen und Kühlen);
d) Geräte, bei denen die Luft mittels einer Zwischenflüssigkeit erwärmt wird;
e) Geräte mit Gasbrennern mit Gebläse;
f) Geräte mit einer handbetätigten oder automatischen Einrichtung zur Einstellung der Verbrennungsluftzufuhr
oder der Abgasabführung (einschließlich Abgasdrosselklappen);
g) tragbare oder transportable Geräte mit erzwungener Konvektion;
h) Geräte mit mehreren Heizelementen mit nur einer Strömungssicherung;
i) Geräte mit mehr als einem Abgasstutzen;
j) Geräte der Bauarten C22, C23, C42, C43, C52 und C53;
k) Geräte, die innerhalb der Abgasleitungen bei den üblichen Betriebsbedingungen für andauernde Kondensation
ausgelegt sind;
l) Geräte mit Abgasleitungen aus nichtmetallenen Werkstoffen POCEDs.
Diese Norm ist anwendbar für Geräte, die für eine Typprüfung vorgesehen sind. Sie enthält auch Anforderungen
an die Entwicklung von Übereinstimmung einschließlich Fertigungskontrolle, aber diese gen
gelten nur für Bauprodukte POCEDs und deren dazugehörende Windschutzeinrichtungen. |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit
gasbefeuerter Warmlufterzeuger für den häuslichen Gebrauch mit einem Gebläse zur Beförderung
der Verbrennungsluft und/oder des Rauchgases (nachfolgend kurz „Geräte“ genannt) fest.
Diese Europäische Norm gilt für Geräte der Bauarten B12, B12AS, B12BS, B13, B13AS, B13BS, B14, B14AS,
B14BS, B22, B23, B42, B42AS, B42BS, B43, B43AS, B43BS, B44, B44AS, B44BS, B52, B53, C12, C13, C32, C33, C62
und C63, deren Wärmebelastung 70 kW (bezogen auf den Heizwert) nicht übersteigt, und die hauptsächlich
für den Gebrauch in aus nur einer Einheit bestehenden Wohnungen bestimmt sind. Die Abgabe der Warmluft
kann durch Leitungen erfolgen.
Diese Norm gilt nicht für:
a) Geräte mit Brennwertnutzung;
b) Geräte zur Aufstellung im Freien;
c) Doppelzweck-Klimaanlagen (zum Heizen und Kühlen);
d) Geräte, bei denen die Luft mittels einer Zwischenflüssigkeit erwärmt wird;
e) Geräte mit Gasbrennern mit Gebläse;
f) Geräte mit einer handbetätigten oder automatischen Einrichtung zur Einstellung der Verbrennungsluftzufuhr
oder der Abgasabführung (einschließlich Abgasdrosselklappen);
g) tragbare oder transportable Geräte mit erzwungener Konvektion;
h) Geräte mit mehreren Heizelementen mit nur einer Strömungssicherung;
i) Geräte mit mehr als einem Abgasstutzen;
j) Geräte der Bauarten C22, C23, C42, C43, C52 und C53;
k) Geräte, die innerhalb der Abgasleitungen bei den üblichen Betriebsbedingungen für andauernde Kondensation
ausgelegt sind;
l) Geräte mit Abgasleitungen aus nichtmetallenen Werkstoffen POCEDs.
Diese Norm ist anwendbar für Geräte, die für eine Typprüfung vorgesehen sind. Sie enthält auch Anforderungen
an die Entwicklung von Übereinstimmung einschließlich Fertigungskontrolle, aber diese gen
gelten nur für Bauprodukte POCEDs und deren dazugehörende Windschutzeinrichtungen. |