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Diese Europäische Norm legt die konstruktiven und funktionellen Eigenschaften, die
Sicherheitsanforderungen, die anzuwendenden Prüfverfahren und die Kennzeichnung von Flüssiggas
betriebenen Grillgeräten fest, welche im Hauptteil des Textes als „Geräte“ bezeichnet werden.
Diese Europäische Norm gilt für die in 3.6 beschriebenen Grillgeräte und in 3.8 beschriebenen
Kontaktgrillgeräte zur Verwendung im Freien und für den Betrieb mit den in 4.1 aufgeführten Gasen, abhängig
von der in 4.2 festgelegten Kategorie. Sie sind mit mindestens einem Kochzubehör ausgestattet.
Diese Europäische Norm gilt für diese Geräte und deren funktionale Bauteile, unabhängig davon, ob diese
allein verwendet werden oder in eine Kombination eingebaut sind.
Diese Europäische Norm gilt auch für Geräte, die als Einbaugeräte vorgesehen sind.
Diese Europäische Norm befasst sich nur mit Baumusterprüfungen.
Geräte, die mit Gasen der dritten Gasfamilie mit höheren Drücken als in 4.2 beschrieben betrieben werden,
liegen außerhalb der Anwendung dieser Europäischen Norm.
Bei der Erstellung dieses Textes wurde ersichtlich, dass das Konzept des thermischen Wirkungsgrades für
Geräte wie Grillgeräte nicht geeignet ist.
Die Gründe hierfür sind:
- beim Garvorgang findet infolge des auf die feuerfesten Materialien tropfenden Fleischsaftes ein
zusätzlicher Wärmeübergang statt;
- es besteht keine Beziehung zwischen dem Gargut und der Nutzfläche;
- das Grillgerät ist ein Gerät zur Verwendung im Freien, bei dem die Windeinwirkung hinsichtlich des
Wirkungsgrades eine große Rolle spielt.
Aus diesem Grund gibt es für diese Art von Geräten keine besonderen Anforderungen bezüglich des
thermischen Wirkungsgrades.
Diese Europäische Norm legt nicht alle anzuwendenden Anforderungen für integrierte Bauteile anderer Art
fest (z. B. Brenner nach EN 484).
Reģistrācijas numurs (WIID)
33271
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die konstruktiven und funktionellen Eigenschaften, die
Sicherheitsanforderungen, die anzuwendenden Prüfverfahren und die Kennzeichnung von Flüssiggas
betriebenen Grillgeräten fest, welche im Hauptteil des Textes als „Geräte“ bezeichnet werden.
Diese Europäische Norm gilt für die in 3.6 beschriebenen Grillgeräte und in 3.8 beschriebenen
Kontaktgrillgeräte zur Verwendung im Freien und für den Betrieb mit den in 4.1 aufgeführten Gasen, abhängig
von der in 4.2 festgelegten Kategorie. Sie sind mit mindestens einem Kochzubehör ausgestattet.
Diese Europäische Norm gilt für diese Geräte und deren funktionale Bauteile, unabhängig davon, ob diese
allein verwendet werden oder in eine Kombination eingebaut sind.
Diese Europäische Norm gilt auch für Geräte, die als Einbaugeräte vorgesehen sind.
Diese Europäische Norm befasst sich nur mit Baumusterprüfungen.
Geräte, die mit Gasen der dritten Gasfamilie mit höheren Drücken als in 4.2 beschrieben betrieben werden,
liegen außerhalb der Anwendung dieser Europäischen Norm.
Bei der Erstellung dieses Textes wurde ersichtlich, dass das Konzept des thermischen Wirkungsgrades für
Geräte wie Grillgeräte nicht geeignet ist.
Die Gründe hierfür sind:
- beim Garvorgang findet infolge des auf die feuerfesten Materialien tropfenden Fleischsaftes ein
zusätzlicher Wärmeübergang statt;
- es besteht keine Beziehung zwischen dem Gargut und der Nutzfläche;
- das Grillgerät ist ein Gerät zur Verwendung im Freien, bei dem die Windeinwirkung hinsichtlich des
Wirkungsgrades eine große Rolle spielt.
Aus diesem Grund gibt es für diese Art von Geräten keine besonderen Anforderungen bezüglich des
thermischen Wirkungsgrades.
Diese Europäische Norm legt nicht alle anzuwendenden Anforderungen für integrierte Bauteile anderer Art
fest (z. B. Brenner nach EN 484).