CEN/TC 182
Projekta Nr. | LVS EN 378-2:2017 |
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Nosaukums | Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der vorliegende Teil 2 dieser Norm gilt für die Konstruktion, Herstellung und Aufstellung von Kälteanlagen, einschließlich Rohrleitungen, Bauteilen und Werkstoffen sowie mit diesen Anlagen direkt verbundenen Zusatzausrüstungen, die nicht durch EN 378 1, EN 378 3 und EN 378 4 abgedeckt sind. Diese Norm legt außerdem Anforderungen an die Prüfung, Inbetriebnahme, Kennzeichnung und Dokumentation fest. Anforderungen an Sekundär-Wärmeträger-Kreisläufe mit Ausnahme jeglicher mit der Kälteanlage verbundener Sicherheitseinrichtungen sind ausgeschlossen. Die Zusatzausrüstung umfasst z. B. Ventilatoren und Ventilatormotoren, Elektromotoren und Getriebe für offene Verdichtersysteme. Die in dieser Europäischen Norm verwendete Benennung „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen mit Ausnahme von Klimaanlagen für Straßenfahrzeuge nach den spezifischen Produktnormen wie z. B. ISO/DIS 13043 und SAE J 639; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; und d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind. Anlagen mit anderen als den in EN 378 1, Anhang E, aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm, sofern sie keiner Sicherheitsgruppe nach ISO 817 zugeordnet sind. Die vorliegende Norm gilt nicht für eingelagerte Güter. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage. Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf eine andere Art des Kältemittels; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 36621 |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der vorliegende Teil 2 dieser Norm gilt für die Konstruktion, Herstellung und Aufstellung von Kälteanlagen, einschließlich Rohrleitungen, Bauteilen und Werkstoffen sowie mit diesen Anlagen direkt verbundenen Zusatzausrüstungen, die nicht durch EN 378 1, EN 378 3 und EN 378 4 abgedeckt sind. Diese Norm legt außerdem Anforderungen an die Prüfung, Inbetriebnahme, Kennzeichnung und Dokumentation fest. Anforderungen an Sekundär-Wärmeträger-Kreisläufe mit Ausnahme jeglicher mit der Kälteanlage verbundener Sicherheitseinrichtungen sind ausgeschlossen. Die Zusatzausrüstung umfasst z. B. Ventilatoren und Ventilatormotoren, Elektromotoren und Getriebe für offene Verdichtersysteme. Die in dieser Europäischen Norm verwendete Benennung „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen mit Ausnahme von Klimaanlagen für Straßenfahrzeuge nach den spezifischen Produktnormen wie z. B. ISO/DIS 13043 und SAE J 639; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; und d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind. Anlagen mit anderen als den in EN 378 1, Anhang E, aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm, sofern sie keiner Sicherheitsgruppe nach ISO 817 zugeordnet sind. Die vorliegende Norm gilt nicht für eingelagerte Güter. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage. Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf eine andere Art des Kältemittels; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. |
Statuss | Standarts spēkā |
ICS grupa | 27.200 27.080 |