Projekta Nr.LVS EN 378-3:2017
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Die in dieser Europäischen Norm verwendete Benennung „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen mit Ausnahme von Klimaanlagen für Straßenfahrzeuge nach den spezifischen Produktnormen wie z. B. ISO 13043 und SAE J 639; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; und d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind. Anlagen mit anderen als den in EN 378 1, Anhang E, (bzw. ISO/FDIS 817:2013) aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Die vorliegende Norm gilt in Bezug auf Verschmutzung bzw. Verunreinigung nicht für eingelagerte Güter. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage. Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Abweichungen sind nur zulässig, wenn ein gleichwertiger Schutz sichergestellt ist. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf eine andere Art des Kältemittels; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Dieser Teil 3 der Europäischen Norm gilt für den Aufstellungsort (Aufstellungsraum und Versorgungs-einrichtungen). Sie legt die Anforderungen fest, die aufgrund der Kälteanlage und von deren Bauteilen für die Sicherheit vor Ort erforderlich sein können, die jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kälteanlage und deren Bauteilen stehen.
Reģistrācijas numurs (WIID)36622
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Die in dieser Europäischen Norm verwendete Benennung „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen mit Ausnahme von Klimaanlagen für Straßenfahrzeuge nach den spezifischen Produktnormen wie z. B. ISO 13043 und SAE J 639; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; und d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind. Anlagen mit anderen als den in EN 378 1, Anhang E, (bzw. ISO/FDIS 817:2013) aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Die vorliegende Norm gilt in Bezug auf Verschmutzung bzw. Verunreinigung nicht für eingelagerte Güter. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage. Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Abweichungen sind nur zulässig, wenn ein gleichwertiger Schutz sichergestellt ist. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf eine andere Art des Kältemittels; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Dieser Teil 3 der Europäischen Norm gilt für den Aufstellungsort (Aufstellungsraum und Versorgungs-einrichtungen). Sie legt die Anforderungen fest, die aufgrund der Kälteanlage und von deren Bauteilen für die Sicherheit vor Ort erforderlich sein können, die jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kälteanlage und deren Bauteilen stehen.
StatussAtcelts
ICS grupa27.200
27.080