Projekta Nr.EN 378-1:2008+A2:2012
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Sachen (nicht jedoch an eingelagerte Güter) und an die lokale und globale Umwelt fest für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen. ANMERKUNG 1 Bei indirekten Kühl- oder Heizsystemen, die mit Kältemitteln nach Anhang E befüllt sind, gelten die Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge nach diesem Teil 1 (Anhang C). Für Kälteanlagen mit einer begrenzten Kältemittel Füllmenge sind nur einige Teile und Abschnitte anzuwenden. Die Ausnahmen sind im Anwendungsbereich und in den Abschnitten der einzelnen Teile der EN 378 festgelegt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Kälteanlagen mit Luft oder Wasser als Kältemittel. Kälteanlagen mit anderen als in Anhang E aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm, sofern sie keiner Sicherheitsgruppe zugeordnet sind. ANMERKUNG 2 Klassifikation von nicht in Anhang E enthaltenen Kältemitteln im Hinblick auf die Sicherheit, siehe Anhang F. Diese Europäische Norm befasst sich mit den in der Einleitung aufgeführten Gefährdungen. Diese Europäische Norm gilt für neue Kälteanlagen sowie für Änderungen an bestehenden Kälteanlagen, wenn die Art des Kältemittels gewechselt oder Druckbehälter ausgetauscht werden. Der Teil, der sich mit Instand¬haltung, Instandsetzung, Betrieb, Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung befasst, gilt außerdem für bereits bestehende Anlagen. Die für bestehende Kälteanlagen Verantwortlichen sollten die sicherheitstech¬nischen und umweltrelevanten Aspekte dieser Europäischen Norm beachten und die weitergehenden Anforderungen erfüllen, soweit dies in vernünftigem Rahmen möglich ist. Die Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosions-gefährdeten Bereichen kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Europäischen Norm zur Anwendung kommen. Die vorliegende Norm ist nicht als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung mit den grund-legenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG vorgesehen.
Reģistrācijas numurs (WIID)38115
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Sachen (nicht jedoch an eingelagerte Güter) und an die lokale und globale Umwelt fest für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen. ANMERKUNG 1 Bei indirekten Kühl- oder Heizsystemen, die mit Kältemitteln nach Anhang E befüllt sind, gelten die Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge nach diesem Teil 1 (Anhang C). Für Kälteanlagen mit einer begrenzten Kältemittel Füllmenge sind nur einige Teile und Abschnitte anzuwenden. Die Ausnahmen sind im Anwendungsbereich und in den Abschnitten der einzelnen Teile der EN 378 festgelegt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Kälteanlagen mit Luft oder Wasser als Kältemittel. Kälteanlagen mit anderen als in Anhang E aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm, sofern sie keiner Sicherheitsgruppe zugeordnet sind. ANMERKUNG 2 Klassifikation von nicht in Anhang E enthaltenen Kältemitteln im Hinblick auf die Sicherheit, siehe Anhang F. Diese Europäische Norm befasst sich mit den in der Einleitung aufgeführten Gefährdungen. Diese Europäische Norm gilt für neue Kälteanlagen sowie für Änderungen an bestehenden Kälteanlagen, wenn die Art des Kältemittels gewechselt oder Druckbehälter ausgetauscht werden. Der Teil, der sich mit Instand¬haltung, Instandsetzung, Betrieb, Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung befasst, gilt außerdem für bereits bestehende Anlagen. Die für bestehende Kälteanlagen Verantwortlichen sollten die sicherheitstech¬nischen und umweltrelevanten Aspekte dieser Europäischen Norm beachten und die weitergehenden Anforderungen erfüllen, soweit dies in vernünftigem Rahmen möglich ist. Die Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosions-gefährdeten Bereichen kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Europäischen Norm zur Anwendung kommen. Die vorliegende Norm ist nicht als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung mit den grund-legenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG vorgesehen.
StatussAtcelts
ICS grupa01.040.27
27.080
27.200