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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Temperguss, der für die Herstellung von Gussstücken eingesetzt wird, fest.
Diese Norm legt zwei Werkstoffgruppen fest, und zwar entkohlend geglühten Temperguss und nichtentkohlend geglühten Temperguss. Jede Gruppe ist durch verschiedene Werkstoffsorten vertreten.
Die Klassifizierung basiert auf den mechanischen Eigenschaften, die an getrennt gegossenen Proben bestimmt werden.
Diese Norm legt Werte für die 0,2%-Dehngrenze fest, die nur bestimmt werden, wenn diese Werte vom Käufer verlangt werden.
Diese Norm legt Werte für die Brinellhärte fest, die nur bestimmt werden, wenn diese Werte vom Käufer verlangt werden.
Diese Norm enthält nicht die Technischen Lieferbedingungen für Temperguss. Es sollte Bezug auf EN 1559-1 und EN 1559-3 genommen werden.
Diese Norm enthält keine Angaben über die chemische Zusammensetzung mit Ausnahme von Phosphor (siehe Anhang C).
Reģistrācijas numurs (WIID)
23377
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Temperguss, der für die Herstellung von Gussstücken eingesetzt wird, fest.
Diese Norm legt zwei Werkstoffgruppen fest, und zwar entkohlend geglühten Temperguss und nichtentkohlend geglühten Temperguss. Jede Gruppe ist durch verschiedene Werkstoffsorten vertreten.
Die Klassifizierung basiert auf den mechanischen Eigenschaften, die an getrennt gegossenen Proben bestimmt werden.
Diese Norm legt Werte für die 0,2%-Dehngrenze fest, die nur bestimmt werden, wenn diese Werte vom Käufer verlangt werden.
Diese Norm legt Werte für die Brinellhärte fest, die nur bestimmt werden, wenn diese Werte vom Käufer verlangt werden.
Diese Norm enthält nicht die Technischen Lieferbedingungen für Temperguss. Es sollte Bezug auf EN 1559-1 und EN 1559-3 genommen werden.
Diese Norm enthält keine Angaben über die chemische Zusammensetzung mit Ausnahme von Phosphor (siehe Anhang C).