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Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Planung, den Einbau, die Prüfung und Wartung von Schwer , Mittel und Leichtschaumlöschanlagen fest und beschreibt die diesbezüglichen Verfahren.
Schaumlöschanlagen dürfen verwendet werden, um die Freisetzung giftiger Dämpfe zu unterdrücken, diese Anwendung liegt jedoch außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Dokumentes.
Mit diesem Dokument wird Personen mit Kenntnissen und Erfahrungen bei der Auswahl von Schaumlöschanlagen ein Leitfaden für die Planung verschiedener Schaumlöschanlagen zur Verfügung gestellt, mit denen ein wirksamer Schutz bei speziellen Brandgefahren erzielt wird. Für die Anwendung dieser Norm sollte eine Risikobewertung durch eine qualifizierte und erfahrene Person sowohl für neue als auch für bereits vorhandene Anlagen durchgeführt werden, jedoch liegt die Risikobewertung außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Dokumentes.
Dieses Dokument gilt nicht für eine Risikoanalyse, die von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
In diesem Dokument werden keinerlei Beschränkungen hinsichtlich neuer Technologien oder alternativer Lösungen vorgenommen, vorausgesetzt, das in dieser Norm vorgeschriebene Leistungsniveau der Schaumlöschanlage wird dadurch nicht herabgesetzt, und unter der Voraussetzung, dass dies durch dokumentierte Beweise/Prüfberichte unterstützt wird.
Alle Schaumlöschanlagen sind grundsätzlich ungeeignet für:
- Chemikalien wie Cellulosenitrat, die genügend Sauerstoff oder andere Oxidationsmittel freisetzen, die die Verbrennung unterstützen können;
- stromführende freiliegende elektrische Einrichtungen;
- Metalle wie Natrium, Kalium und Natrium Kalium Legierungen, die mit Wasser reagieren;
- gefährliche, mit Wasser reagierende Stoffe wie Triethylaluminium und Phosphorpentoxid;
- brennbare Metalle wie Aluminium und Magnesium.
Reģistrācijas numurs (WIID)
69045
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Planung, den Einbau, die Prüfung und Wartung von Schwer , Mittel und Leichtschaumlöschanlagen fest und beschreibt die diesbezüglichen Verfahren.
Schaumlöschanlagen dürfen verwendet werden, um die Freisetzung giftiger Dämpfe zu unterdrücken, diese Anwendung liegt jedoch außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Dokumentes.
Mit diesem Dokument wird Personen mit Kenntnissen und Erfahrungen bei der Auswahl von Schaumlöschanlagen ein Leitfaden für die Planung verschiedener Schaumlöschanlagen zur Verfügung gestellt, mit denen ein wirksamer Schutz bei speziellen Brandgefahren erzielt wird. Für die Anwendung dieser Norm sollte eine Risikobewertung durch eine qualifizierte und erfahrene Person sowohl für neue als auch für bereits vorhandene Anlagen durchgeführt werden, jedoch liegt die Risikobewertung außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Dokumentes.
Dieses Dokument gilt nicht für eine Risikoanalyse, die von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
In diesem Dokument werden keinerlei Beschränkungen hinsichtlich neuer Technologien oder alternativer Lösungen vorgenommen, vorausgesetzt, das in dieser Norm vorgeschriebene Leistungsniveau der Schaumlöschanlage wird dadurch nicht herabgesetzt, und unter der Voraussetzung, dass dies durch dokumentierte Beweise/Prüfberichte unterstützt wird.
Alle Schaumlöschanlagen sind grundsätzlich ungeeignet für:
- Chemikalien wie Cellulosenitrat, die genügend Sauerstoff oder andere Oxidationsmittel freisetzen, die die Verbrennung unterstützen können;
- stromführende freiliegende elektrische Einrichtungen;
- Metalle wie Natrium, Kalium und Natrium Kalium Legierungen, die mit Wasser reagieren;
- gefährliche, mit Wasser reagierende Stoffe wie Triethylaluminium und Phosphorpentoxid;
- brennbare Metalle wie Aluminium und Magnesium.