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1.1 Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfverfahren für
Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) der Klassen 18, 24 und 30, entsprechend
der Definition in 3.13, fest. Diese Anforderungen und Prüfverfahren gelten für die Anwendung der Drehleiter
durch die Feuerwehr (Feuerwehrleute). Drehleitern sind zur Rettung von Menschen und zur Brandbekämpfung
bestimmt.
Drehleitern bestehen aus einem Fahrgestell, dem Aufbau und einem kraftbetätigten Ausleger in Form einer
Leiter mit oder ohne Korb.
Die durch diese Europäische Norm abgedeckten Drehleitern verfügen über ein Fahrgestell mit Eigenantrieb,
dessen Motor die für das Betreiben der Leiter erforderliche Energie bereitstellt und alle Einsatzbewegungen
gleichzeitig ohne Winkelbegrenzung der Drehbewegung zulässt (Automatik-Drehleiter).
1.2 Diese Europäische Norm behandelt die technischen Sicherheitsanforderungen zum Minimieren der in
Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, die während der Bereitstellung, während des Betriebes sowie
während der routinemäßigen Überprüfungen und Wartung von Drehleitern auftreten können, wenn diese
entsprechend den Festlegungen des Herstellers oder seines befugten Vertreters durchgeführt werden.
Behandelt werden ebenfalls die Leistungsanforderungen.
1.3 Diese Europäische Norm behandelt den Einsatz von Drehleiterfahrzeugen in einem Temperaturbereich
von −15 °C bis +35 °C und mit einer Windlast auf den Ausleger von ≤ 12,5 m/s. Zusätzliche Maßnahmen
können für einen Einsatz außerhalb dieses Bereichs erforderlich sein. Diese sind dann zwischen Hersteller
und Kunden zu vereinbaren.
ANMERKUNG Sonderausführungen für den Einsatz unter besonderen klimatischen Bedingungen werden zwischen
dem Hersteller und dem Kunden vereinbart.
1.4 Diese Europäische Norm behandelt weder die Gefahren des Standard-Fahrgestells noch Gefahren
infolge des Einsatzes als Straßenfahrzeug.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32592
Darbības sfēra
1.1 Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfverfahren für
Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) der Klassen 18, 24 und 30, entsprechend
der Definition in 3.13, fest. Diese Anforderungen und Prüfverfahren gelten für die Anwendung der Drehleiter
durch die Feuerwehr (Feuerwehrleute). Drehleitern sind zur Rettung von Menschen und zur Brandbekämpfung
bestimmt.
Drehleitern bestehen aus einem Fahrgestell, dem Aufbau und einem kraftbetätigten Ausleger in Form einer
Leiter mit oder ohne Korb.
Die durch diese Europäische Norm abgedeckten Drehleitern verfügen über ein Fahrgestell mit Eigenantrieb,
dessen Motor die für das Betreiben der Leiter erforderliche Energie bereitstellt und alle Einsatzbewegungen
gleichzeitig ohne Winkelbegrenzung der Drehbewegung zulässt (Automatik-Drehleiter).
1.2 Diese Europäische Norm behandelt die technischen Sicherheitsanforderungen zum Minimieren der in
Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, die während der Bereitstellung, während des Betriebes sowie
während der routinemäßigen Überprüfungen und Wartung von Drehleitern auftreten können, wenn diese
entsprechend den Festlegungen des Herstellers oder seines befugten Vertreters durchgeführt werden.
Behandelt werden ebenfalls die Leistungsanforderungen.
1.3 Diese Europäische Norm behandelt den Einsatz von Drehleiterfahrzeugen in einem Temperaturbereich
von −15 °C bis +35 °C und mit einer Windlast auf den Ausleger von ≤ 12,5 m/s. Zusätzliche Maßnahmen
können für einen Einsatz außerhalb dieses Bereichs erforderlich sein. Diese sind dann zwischen Hersteller
und Kunden zu vereinbaren.
ANMERKUNG Sonderausführungen für den Einsatz unter besonderen klimatischen Bedingungen werden zwischen
dem Hersteller und dem Kunden vereinbart.
1.4 Diese Europäische Norm behandelt weder die Gefahren des Standard-Fahrgestells noch Gefahren
infolge des Einsatzes als Straßenfahrzeug.