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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für Saugschläuche aus Gummi und Kunststoff für Feuer-löschzwecke fest.
ANMERKUNG 1 Sämtliche Drücke werden in Megapascal angegeben. 1 MPa = 10 bar.
Zusätzliche Anforderungen werden für eingebundene Schläuche, d. h. Schläuche mit bereits montierten Kupp-lungen, für den Fall festgelegt, dass der Einband durch den Schlauchhersteller erfolgte (siehe Abschnitt 8).
Schläuche des Typs A (Gummi) sind für den Einsatz bis zu einer niedrigsten Temperatur von - 20 °C und Schläuche des Typs B (Thermoplaste) für den Einsatz bis zu einer niedrigsten Temperatur von - 10 °C vorgesehen.
ANMERKUNG 2 Schläuche für die Verwendung unterhalb der oben festgelegten Temperaturen dürfen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Hersteller und Anwender geliefert werden. In diesem Fall sollte die Prüfung der Flexibilität bei Kälte (siehe 6.3) bei der vereinbarten Temperatur durchgeführt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
8819
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für Saugschläuche aus Gummi und Kunststoff für Feuer-löschzwecke fest.
ANMERKUNG 1 Sämtliche Drücke werden in Megapascal angegeben. 1 MPa = 10 bar.
Zusätzliche Anforderungen werden für eingebundene Schläuche, d. h. Schläuche mit bereits montierten Kupp-lungen, für den Fall festgelegt, dass der Einband durch den Schlauchhersteller erfolgte (siehe Abschnitt 8).
Schläuche des Typs A (Gummi) sind für den Einsatz bis zu einer niedrigsten Temperatur von - 20 °C und Schläuche des Typs B (Thermoplaste) für den Einsatz bis zu einer niedrigsten Temperatur von - 10 °C vorgesehen.
ANMERKUNG 2 Schläuche für die Verwendung unterhalb der oben festgelegten Temperaturen dürfen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Hersteller und Anwender geliefert werden. In diesem Fall sollte die Prüfung der Flexibilität bei Kälte (siehe 6.3) bei der vereinbarten Temperatur durchgeführt werden.