Projekta Nr.EN 14043:2005
Nosaukums4 1.1 Diese Europaische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie die Prufverfahren fur Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) der Klassen 18, 24 und 30, entsprechend der Definition in 3.13, fest. Diese Anforderungen und Prufverfahren gelten fur die Anwendung der Drehleiter durch die Feuerwehr (Feuerwehrleute). Drehleitern sind zur Rettung von Menschen und zur Brandbekampfung bestimmt. Drehleitern bestehen aus einem Fahrgestell, dem Aufbau und einem kraftbetatigten Ausleger in Form einer Leiter mit oder ohne Korb. Die durch diese Europaische Norm abgedeckten Drehleitern verfugen uber ein Fahrgestell mit Eigenantrieb, dessen Motor die fur das Betreiben der Leiter erforderliche Energie bereitstellt und alle Einsatzbewegungen gleichzeitig ohne Winkelbegrenzung der Drehbewegung zulasst (Automatik-Drehleiter). 1.2 Diese Europaische Norm behandelt die technischen Sicherheitsanforderungen zum Minimieren der in Abschnitt 4 aufgefuhrten Gefahrdungen, die wahrend der Bereitstellung, wahrend des Betriebes sowie wahrend der routinema©¬igen Uberprufungen und Wartung von Drehleitern auftreten konnen, wenn diese entsprechend den Festlegungen des Herstellers oder seines befugten Vertreters durchgefuhrt werden. Behandelt werden ebenfalls die Leistungsanforderungen. 1.3 Diese Europaische Norm behandelt den Einsatz von Drehleiterfahrzeugen in einem Temperaturbereich von .15 ¡ÆC bis + 35 ¡ÆC und mit einer Windlast auf den Ausleger von ¡Â12,5 m/s. Zusatzliche Ma©¬nahmen konnen fur einen Einsatz au©¬erhalb dieses Bereichs erforderlich sein. Diese sind dann zwischen Hersteller und Kunden zu vereinbaren. ANMERKUNG Sonderausfuhrungen fur den Einsatz unter besonderen klimatischen Bedingungen werden zwischen dem Hersteller und dem Kunden vereinbart.
Reģistrācijas numurs (WIID)8840
Darbības sfēra4 1.1 Diese Europaische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie die Prufverfahren fur Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) der Klassen 18, 24 und 30, entsprechend der Definition in 3.13, fest. Diese Anforderungen und Prufverfahren gelten fur die Anwendung der Drehleiter durch die Feuerwehr (Feuerwehrleute). Drehleitern sind zur Rettung von Menschen und zur Brandbekampfung bestimmt. Drehleitern bestehen aus einem Fahrgestell, dem Aufbau und einem kraftbetatigten Ausleger in Form einer Leiter mit oder ohne Korb. Die durch diese Europaische Norm abgedeckten Drehleitern verfugen uber ein Fahrgestell mit Eigenantrieb, dessen Motor die fur das Betreiben der Leiter erforderliche Energie bereitstellt und alle Einsatzbewegungen gleichzeitig ohne Winkelbegrenzung der Drehbewegung zulasst (Automatik-Drehleiter). 1.2 Diese Europaische Norm behandelt die technischen Sicherheitsanforderungen zum Minimieren der in Abschnitt 4 aufgefuhrten Gefahrdungen, die wahrend der Bereitstellung, wahrend des Betriebes sowie wahrend der routinema©¬igen Uberprufungen und Wartung von Drehleitern auftreten konnen, wenn diese entsprechend den Festlegungen des Herstellers oder seines befugten Vertreters durchgefuhrt werden. Behandelt werden ebenfalls die Leistungsanforderungen. 1.3 Diese Europaische Norm behandelt den Einsatz von Drehleiterfahrzeugen in einem Temperaturbereich von .15 ¡ÆC bis + 35 ¡ÆC und mit einer Windlast auf den Ausleger von ¡Â12,5 m/s. Zusatzliche Ma©¬nahmen konnen fur einen Einsatz au©¬erhalb dieses Bereichs erforderlich sein. Diese sind dann zwischen Hersteller und Kunden zu vereinbaren. ANMERKUNG Sonderausfuhrungen fur den Einsatz unter besonderen klimatischen Bedingungen werden zwischen dem Hersteller und dem Kunden vereinbart.
StatussAtcelts
ICS grupa13.220.10