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Projekta Nr. EN 14043:2005
Nosaukums 4
1.1 Diese Europaische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie die Prufverfahren fur
Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) der Klassen 18, 24 und 30, entsprechend
der Definition in 3.13, fest. Diese Anforderungen und Prufverfahren gelten fur die Anwendung der Drehleiter
durch die Feuerwehr (Feuerwehrleute). Drehleitern sind zur Rettung von Menschen und zur
Brandbekampfung bestimmt.
Drehleitern bestehen aus einem Fahrgestell, dem Aufbau und einem kraftbetatigten Ausleger in Form einer
Leiter mit oder ohne Korb.
Die durch diese Europaische Norm abgedeckten Drehleitern verfugen uber ein Fahrgestell mit Eigenantrieb,
dessen Motor die fur das Betreiben der Leiter erforderliche Energie bereitstellt und alle Einsatzbewegungen
gleichzeitig ohne Winkelbegrenzung der Drehbewegung zulasst (Automatik-Drehleiter).
1.2 Diese Europaische Norm behandelt die technischen Sicherheitsanforderungen zum Minimieren der in
Abschnitt 4 aufgefuhrten Gefahrdungen, die wahrend der Bereitstellung, wahrend des Betriebes sowie
wahrend der routinema©¬igen Uberprufungen und Wartung von Drehleitern auftreten konnen, wenn diese
entsprechend den Festlegungen des Herstellers oder seines befugten Vertreters durchgefuhrt werden.
Behandelt werden ebenfalls die Leistungsanforderungen.
1.3 Diese Europaische Norm behandelt den Einsatz von Drehleiterfahrzeugen in einem Temperaturbereich
von .15 ¡ÆC bis + 35 ¡ÆC und mit einer Windlast auf den Ausleger von ¡Â12,5 m/s. Zusatzliche Ma©¬nahmen
konnen fur einen Einsatz au©¬erhalb dieses Bereichs erforderlich sein. Diese sind dann zwischen Hersteller
und Kunden zu vereinbaren.
ANMERKUNG Sonderausfuhrungen fur den Einsatz unter besonderen klimatischen Bedingungen werden zwischen
dem Hersteller und dem Kunden vereinbart.
Reģistrācijas numurs (WIID) 8840
Darbības sfēra 4
1.1 Diese Europaische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie die Prufverfahren fur
Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) der Klassen 18, 24 und 30, entsprechend
der Definition in 3.13, fest. Diese Anforderungen und Prufverfahren gelten fur die Anwendung der Drehleiter
durch die Feuerwehr (Feuerwehrleute). Drehleitern sind zur Rettung von Menschen und zur
Brandbekampfung bestimmt.
Drehleitern bestehen aus einem Fahrgestell, dem Aufbau und einem kraftbetatigten Ausleger in Form einer
Leiter mit oder ohne Korb.
Die durch diese Europaische Norm abgedeckten Drehleitern verfugen uber ein Fahrgestell mit Eigenantrieb,
dessen Motor die fur das Betreiben der Leiter erforderliche Energie bereitstellt und alle Einsatzbewegungen
gleichzeitig ohne Winkelbegrenzung der Drehbewegung zulasst (Automatik-Drehleiter).
1.2 Diese Europaische Norm behandelt die technischen Sicherheitsanforderungen zum Minimieren der in
Abschnitt 4 aufgefuhrten Gefahrdungen, die wahrend der Bereitstellung, wahrend des Betriebes sowie
wahrend der routinema©¬igen Uberprufungen und Wartung von Drehleitern auftreten konnen, wenn diese
entsprechend den Festlegungen des Herstellers oder seines befugten Vertreters durchgefuhrt werden.
Behandelt werden ebenfalls die Leistungsanforderungen.
1.3 Diese Europaische Norm behandelt den Einsatz von Drehleiterfahrzeugen in einem Temperaturbereich
von .15 ¡ÆC bis + 35 ¡ÆC und mit einer Windlast auf den Ausleger von ¡Â12,5 m/s. Zusatzliche Ma©¬nahmen
konnen fur einen Einsatz au©¬erhalb dieses Bereichs erforderlich sein. Diese sind dann zwischen Hersteller
und Kunden zu vereinbaren.
ANMERKUNG Sonderausfuhrungen fur den Einsatz unter besonderen klimatischen Bedingungen werden zwischen
dem Hersteller und dem Kunden vereinbart.
Statuss Atcelts
ICS grupa 13.220.10