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Dieses Dokument legt Sicherheits- und Leistungsanforderungen an angetriebene Rettungsgeräte fest, die nach dem Erscheinungsdatum hergestellt werden.
Dieses Dokument ist anwendbar für angetriebene Rettungsgeräte, die für den Einsatz durch Feuerwehren und Rettungsdienste vorgesehen sind, im Wesentlichen für das Schneiden, Brechen, Spreizen, Quetschen, Drücken oder Ziehen von Bauteilen von Fahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen, Flugzeugen und Gebäudeteilen, die in Unfälle verwickelt sind. Dieses Dokument ist auf in 2000/14/EG behandelte hydraulische Pumpenaggregate nicht anwendbar.
Angetriebene Rettungsgeräte bestehen aus Werkzeug(en) und den erforderlichen Systemkomponenten (z. B. Energiequelle, Antriebssystem und Primärantrieb) sowie vorgesehenem Zubehör, wie in Abschnitt 3 festgelegt.
Dieses Dokument behandelt sämtliche signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die für die Maschinen relevant sind, wenn sie wie vom Hersteller vorgesehen oder unter vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauchsbedingungen verwendet werden.
ANMERKUNG 1 Das Ziel von angetriebenen Rettungsgeräten ist die Unterstützung von Feuerwehren und Rettungsdiensten bei der Bergung von Unfallopfern oder das Schaffen eines Arbeitsbereiches für Sanitätsdienste unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
Dieses Dokument umfasst nicht:
- Geräte mit pneumatischen Antriebssystemen oder pneumatischen Energiequellen;
- einfach wirkende Geräte (z. B. Heber mit Feder-/Schwerkraftrückzug, kraftbetriebene Streben usw.).
Es ist nicht anwendbar für zusätzliche Anforderungen an:
a) den Betrieb unter schwierigen Bedingungen (z. B. extreme Umgebungsbedingungen wie: Temperaturen außerhalb des Bereichs von −20 °C bis +55 °C, korrosive Umgebung, tropische Umgebung, kontaminierende Umgebungen, starke Magnetfelder, potentiell explosionsfähige Atmosphären, Unterwassereinsatz);
b) das Risiko, das direkt aus den Einrichtungen entsteht, die zum Tragen, Transportieren, für die Mobilität und Außerbetriebnahme von angetriebenen Rettungsgeräten während des Einsatzzeitraumes vorgesehen sind;
c) allgemeine Geräte, darunter kraftbetriebene Bohrer, Winkelschleifer und Sägen, die nicht ausschließlich für Bergungszwecke bestimmt sind;
d) Geräte zum Anheben/Heben, die nicht ausschließlich für Bergungszwecke bestimmt sind.
ANMERKUNG 2 EN 13731:2007 behandelt Hebekissensysteme für Feuerwehren und Rettungsdienste.
ANMERKUNG 3 Für die EU/den EWR können weitere Richtlinien für die im Anwendungsbereich genannten Geräte gelten, wie z. B. die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit.
Reģistrācijas numurs (WIID)
74572
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt Sicherheits- und Leistungsanforderungen an angetriebene Rettungsgeräte fest, die nach dem Erscheinungsdatum hergestellt werden.
Dieses Dokument ist anwendbar für angetriebene Rettungsgeräte, die für den Einsatz durch Feuerwehren und Rettungsdienste vorgesehen sind, im Wesentlichen für das Schneiden, Brechen, Spreizen, Quetschen, Drücken oder Ziehen von Bauteilen von Fahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen, Flugzeugen und Gebäudeteilen, die in Unfälle verwickelt sind. Dieses Dokument ist auf in 2000/14/EG behandelte hydraulische Pumpenaggregate nicht anwendbar.
Angetriebene Rettungsgeräte bestehen aus Werkzeug(en) und den erforderlichen Systemkomponenten (z. B. Energiequelle, Antriebssystem und Primärantrieb) sowie vorgesehenem Zubehör, wie in Abschnitt 3 festgelegt.
Dieses Dokument behandelt sämtliche signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die für die Maschinen relevant sind, wenn sie wie vom Hersteller vorgesehen oder unter vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauchsbedingungen verwendet werden.
ANMERKUNG 1 Das Ziel von angetriebenen Rettungsgeräten ist die Unterstützung von Feuerwehren und Rettungsdiensten bei der Bergung von Unfallopfern oder das Schaffen eines Arbeitsbereiches für Sanitätsdienste unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
Dieses Dokument umfasst nicht:
- Geräte mit pneumatischen Antriebssystemen oder pneumatischen Energiequellen;
- einfach wirkende Geräte (z. B. Heber mit Feder-/Schwerkraftrückzug, kraftbetriebene Streben usw.).
Es ist nicht anwendbar für zusätzliche Anforderungen an:
a) den Betrieb unter schwierigen Bedingungen (z. B. extreme Umgebungsbedingungen wie: Temperaturen außerhalb des Bereichs von −20 °C bis +55 °C, korrosive Umgebung, tropische Umgebung, kontaminierende Umgebungen, starke Magnetfelder, potentiell explosionsfähige Atmosphären, Unterwassereinsatz);
b) das Risiko, das direkt aus den Einrichtungen entsteht, die zum Tragen, Transportieren, für die Mobilität und Außerbetriebnahme von angetriebenen Rettungsgeräten während des Einsatzzeitraumes vorgesehen sind;
c) allgemeine Geräte, darunter kraftbetriebene Bohrer, Winkelschleifer und Sägen, die nicht ausschließlich für Bergungszwecke bestimmt sind;
d) Geräte zum Anheben/Heben, die nicht ausschließlich für Bergungszwecke bestimmt sind.
ANMERKUNG 2 EN 13731:2007 behandelt Hebekissensysteme für Feuerwehren und Rettungsdienste.
ANMERKUNG 3 Für die EU/den EWR können weitere Richtlinien für die im Anwendungsbereich genannten Geräte gelten, wie z. B. die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit.