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Dieses Dokument enthält Leitlinien zur Beschreibung der Qualitätsanforderungen an das Kleben, die für Anwenderunternehmen geeignet sind, die Kleben als Fertigungsverfahren einsetzen. Insbesondere werden in den Leitlinien verschiedene Ansätze zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Herstellungs- und Berichtsverfahren sowohl in den Betrieben als auch auf der Baustelle definiert. Diese Leitlinien sollen vermitteln, wie wichtig es ist, Qualitätsstandards bei der Herstellung und bei der Berichterstattung einzuhalten, Aufzeichnungen zu führen und so eine Dokumentation zu ermöglichen, die die Grundlage für die Risikobewertung geklebter Strukturen im Betrieb und in der Anwendung bildet.
Diese Leitlinien wurden so erstellt, dass:
a) sie unabhängig von der Art der geklebten Struktur sind;
b) sie unabhängig von den Produktempfehlungen der Klebstoffanwender und lieferanten sind;
c) sie die Qualitätsanforderungen für Klebverbindungen in Bezug auf die Herstellungs- und Berichtsverfahren, sowohl in Betrieben als auch auf der Baustelle definieren;
d) sie als Grundlage für die Risikobewertung geklebter Strukturen im Betrieb und in der Anwendung verwendet werden können;
e) sie als Grundlage für die Beurteilung der Fähigkeit eines Anwenders dienen können, geklebte Strukturen herzustellen, die die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen, wenn sie in einem oder mehreren der folgenden Punkte aufgeführt sind:
ein Vertrag zwischen den beteiligten Parteien;
ein Anwendungsstandard;
eine Erklärung zur Regulierung.
Die in diesem Dokument enthaltenen Leitlinien können vollständig übernommen oder vom Klebstoffanwender je nach Struktur selektiv ausgewählt werden. Die Leitlinien bieten einen flexiblen Rahmen für die Kontrolle von Klebarbeiten in den folgenden Fällen.
Fall 1
Die Festlegung spezifischer Anforderungen für Klebverbindungen in Verträgen, die vom Klebstoffanwender ein anderes Qualitätssystem als ISO 9001 verlangen.
Fall 2
Die Festlegung spezifischer Anforderungen für das Kleben als Anleitung für einen Klebstoffanwender, der ein Qualitätssystem entwickelt.
Fall 3
Die Festlegung spezifischer Anforderungen für Verweise in Anwendungsnormen, die Kleben als Teil ihrer Anforderungen oder in einem Vertrag zwischen relevanten Parteien verwenden.
Fall 4
Die Festlegung eines Rahmens für Herstellungs- und Berichtsverfahren nach einem Qualitätsstandard, der insbesondere als Grundlage für die Risikobewertung geklebter Strukturen geeignet ist.
Reģistrācijas numurs (WIID)
77364
Darbības sfēra
Dieses Dokument enthält Leitlinien zur Beschreibung der Qualitätsanforderungen an das Kleben, die für Anwenderunternehmen geeignet sind, die Kleben als Fertigungsverfahren einsetzen. Insbesondere werden in den Leitlinien verschiedene Ansätze zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Herstellungs- und Berichtsverfahren sowohl in den Betrieben als auch auf der Baustelle definiert. Diese Leitlinien sollen vermitteln, wie wichtig es ist, Qualitätsstandards bei der Herstellung und bei der Berichterstattung einzuhalten, Aufzeichnungen zu führen und so eine Dokumentation zu ermöglichen, die die Grundlage für die Risikobewertung geklebter Strukturen im Betrieb und in der Anwendung bildet.
Diese Leitlinien wurden so erstellt, dass:
a) sie unabhängig von der Art der geklebten Struktur sind;
b) sie unabhängig von den Produktempfehlungen der Klebstoffanwender und lieferanten sind;
c) sie die Qualitätsanforderungen für Klebverbindungen in Bezug auf die Herstellungs- und Berichtsverfahren, sowohl in Betrieben als auch auf der Baustelle definieren;
d) sie als Grundlage für die Risikobewertung geklebter Strukturen im Betrieb und in der Anwendung verwendet werden können;
e) sie als Grundlage für die Beurteilung der Fähigkeit eines Anwenders dienen können, geklebte Strukturen herzustellen, die die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen, wenn sie in einem oder mehreren der folgenden Punkte aufgeführt sind:
ein Vertrag zwischen den beteiligten Parteien;
ein Anwendungsstandard;
eine Erklärung zur Regulierung.
Die in diesem Dokument enthaltenen Leitlinien können vollständig übernommen oder vom Klebstoffanwender je nach Struktur selektiv ausgewählt werden. Die Leitlinien bieten einen flexiblen Rahmen für die Kontrolle von Klebarbeiten in den folgenden Fällen.
Fall 1
Die Festlegung spezifischer Anforderungen für Klebverbindungen in Verträgen, die vom Klebstoffanwender ein anderes Qualitätssystem als ISO 9001 verlangen.
Fall 2
Die Festlegung spezifischer Anforderungen für das Kleben als Anleitung für einen Klebstoffanwender, der ein Qualitätssystem entwickelt.
Fall 3
Die Festlegung spezifischer Anforderungen für Verweise in Anwendungsnormen, die Kleben als Teil ihrer Anforderungen oder in einem Vertrag zwischen relevanten Parteien verwenden.
Fall 4
Die Festlegung eines Rahmens für Herstellungs- und Berichtsverfahren nach einem Qualitätsstandard, der insbesondere als Grundlage für die Risikobewertung geklebter Strukturen geeignet ist.