Projekta Nr.EN 1889-1:2011
Nosaukums1.1 Diese Europäische Norm legt Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für selbstfahrende gummibereifte Gleislosfahrzeuge wie in 3.1 definiert fest, die vorrangig zur Verwendung im Bergbau unter Tage (d. h. als Bergbaufahrzeuge) und andere Arbeiten unter Tage (z. B. als Fahrzeuge für den Tunnelbau) bestimmt sind. Die Netzspannung ist auf 1100 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom begrenzt. 1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse, die auf selbstfahrende gummibereifte Gleislosfahrzeuge zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers und im Rahmen vorhersehbarer Fehlbedienung verwendet werden. Diese Norm beschreibt die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. 1.3 Diese Europäische Norm gilt nicht für gummibereifte Bohrgeräte, die in EN 791 behandelt werden, oder Erdbaumaschinen, die nicht vorrangig zur Verwendung im Bergbau unter Tage bestimmt sind und in den Normen der Reihe EN 474 (alle Teile) behandelt werden. Diese Europäische Norm berücksichtigt nicht besondere Gefährdungen durch Spezialfahrzeuge, z. B. Tankfahrzeuge und Sprengfahrzeuge. Diese Norm behandelt nicht den Betrieb von gummibereiften Gleislosfahrzeugen, die ferngesteuert sind oder den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen 1.4 Diese Europäische Norm gilt für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten dieser Norm hergestellt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)29857
Darbības sfēra1.1 Diese Europäische Norm legt Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für selbstfahrende gummibereifte Gleislosfahrzeuge wie in 3.1 definiert fest, die vorrangig zur Verwendung im Bergbau unter Tage (d. h. als Bergbaufahrzeuge) und andere Arbeiten unter Tage (z. B. als Fahrzeuge für den Tunnelbau) bestimmt sind. Die Netzspannung ist auf 1100 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom begrenzt. 1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse, die auf selbstfahrende gummibereifte Gleislosfahrzeuge zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers und im Rahmen vorhersehbarer Fehlbedienung verwendet werden. Diese Norm beschreibt die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. 1.3 Diese Europäische Norm gilt nicht für gummibereifte Bohrgeräte, die in EN 791 behandelt werden, oder Erdbaumaschinen, die nicht vorrangig zur Verwendung im Bergbau unter Tage bestimmt sind und in den Normen der Reihe EN 474 (alle Teile) behandelt werden. Diese Europäische Norm berücksichtigt nicht besondere Gefährdungen durch Spezialfahrzeuge, z. B. Tankfahrzeuge und Sprengfahrzeuge. Diese Norm behandelt nicht den Betrieb von gummibereiften Gleislosfahrzeugen, die ferngesteuert sind oder den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen 1.4 Diese Europäische Norm gilt für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten dieser Norm hergestellt werden.
StatussAtcelts
ICS grupa73.100.40