Projekta Nr.EN 1247:2004+A1:2010
NosaukumsDiese Norm legt vom Hersteller zu beachtende Anforderungen für die vorhersehbaren signifikanten Gefährdungen aufgrund Konstruktion, Aufbau und Installation, während Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Außerbetriebnahme der folgenden Maschinen und Einrichtungen, die direkt oder indirekt für die Herstellung von Gussteilen verwendet werden, fest: ⎯ Pfannen; ⎯ Gießeinrichtungen; ⎯ Schleudergießmaschinen zur Herstellung von Rohren (nur Maschinen mit horizontaler oder geneigter Rotationsachse); ⎯ kontinuierliche und halbkontinuierliche Stranggießmaschinen für NE-Metalle. Diese Norm legt die Sicherheitsanforderungen bezüglich der folgenden Punkte fest: ⎯ Steuerungen; ⎯ Schutz gegen: ⎯ mechanische Gefährdungen, Bewegung von Maschinen und Material, Herausschleudern von Teilen, Material, Flüssigkeiten und Gase, Implosion, bauliche Instabilität; ⎯ elektrische Gefährdungen; ⎯ Explosion, Feuer, Verbrühungen, Berührung heißer Teile (Verbrennungen), Gase und Flammen; ⎯ Lärm und Schwingungen; ⎯ thermische Strahlung; ⎯ gesundheitsschädliche Nebenprodukte, Vergiftung, Verschmutzung der Atemluft des Bedieners; ⎯ Stoß; ⎯ Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeiters; ⎯ Scheren; ⎯ Quetschen; ⎯ Wartung, Bereitstellung von Warnsystemen. Es wird vorausgesetzt, dass ⎯ der normale Betrieb der Ausrüstung, die unter diesen Anwendungsbereich fällt, den Eingriff von Personal einschließen kann, ⎯ die Maschinen von kompetenten und entsprechend geschulten Mitarbeitern betrieben werden, ⎯ die Maschinen bei entsprechender Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß lokalen Bestimmungen oder nach EN 12464-1 genutzt werden. Die vorliegende Norm legt keine Sicherheitsanforderungen fest für verkettete Maschinen und Zusatzeinrichtungen, Anlagen zum Schmelzen, Warmhalten, Trocknen und/oder Heizen, Krananlagen, Winden,
Reģistrācijas numurs (WIID)35121
Darbības sfēraDiese Norm legt vom Hersteller zu beachtende Anforderungen für die vorhersehbaren signifikanten Gefährdungen aufgrund Konstruktion, Aufbau und Installation, während Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Außerbetriebnahme der folgenden Maschinen und Einrichtungen, die direkt oder indirekt für die Herstellung von Gussteilen verwendet werden, fest: ⎯ Pfannen; ⎯ Gießeinrichtungen; ⎯ Schleudergießmaschinen zur Herstellung von Rohren (nur Maschinen mit horizontaler oder geneigter Rotationsachse); ⎯ kontinuierliche und halbkontinuierliche Stranggießmaschinen für NE-Metalle. Diese Norm legt die Sicherheitsanforderungen bezüglich der folgenden Punkte fest: ⎯ Steuerungen; ⎯ Schutz gegen: ⎯ mechanische Gefährdungen, Bewegung von Maschinen und Material, Herausschleudern von Teilen, Material, Flüssigkeiten und Gase, Implosion, bauliche Instabilität; ⎯ elektrische Gefährdungen; ⎯ Explosion, Feuer, Verbrühungen, Berührung heißer Teile (Verbrennungen), Gase und Flammen; ⎯ Lärm und Schwingungen; ⎯ thermische Strahlung; ⎯ gesundheitsschädliche Nebenprodukte, Vergiftung, Verschmutzung der Atemluft des Bedieners; ⎯ Stoß; ⎯ Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeiters; ⎯ Scheren; ⎯ Quetschen; ⎯ Wartung, Bereitstellung von Warnsystemen. Es wird vorausgesetzt, dass ⎯ der normale Betrieb der Ausrüstung, die unter diesen Anwendungsbereich fällt, den Eingriff von Personal einschließen kann, ⎯ die Maschinen von kompetenten und entsprechend geschulten Mitarbeitern betrieben werden, ⎯ die Maschinen bei entsprechender Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß lokalen Bestimmungen oder nach EN 12464-1 genutzt werden. Die vorliegende Norm legt keine Sicherheitsanforderungen fest für verkettete Maschinen und Zusatzeinrichtungen, Anlagen zum Schmelzen, Warmhalten, Trocknen und/oder Heizen, Krananlagen, Winden,
StatussIzstrādē
ICS grupa25.120.30