Projekta Nr.EN 710:1997+A1:2010
NosaukumsDiese Norm legt vom Hersteller zu erfüllende Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen fest, die in Gießereien für die Gussteilherstellung in verlorenen Formen verwendet werden. Sie behandelt die vorhersehbaren signifikanten Gefährdungen aufgrund von Konstruktion, Errichtung und Einbau, die bei Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Stilllegung auftreten können. Schutzmaßnahmen werden festgelegt sowie Maßnahmen zur Feststellung der Übereinstimmung zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen. Diese Norm legt Anforderungen fest in Bezug auf Informationen für den sicheren Betrieb und Instandhaltung, die dem Benutzer vonseiten des Herstellers zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Norm gilt für folgende Einrichtungen: - Maschinen und Anlagen zur Aufbereitung und/oder Regenerierung von Gießereisanden; - Formmaschinen und anlagen; - Kernformmaschinen und anlagen; - Ausleereinrichtungen; - Andere direkt verbundene Einrichtungen. Die vorhersehbaren signifikanten Gefährdungen, die behandelt werden, sind in Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen: - mechanische Gefährdungen, Bewegungen von Maschinen und Werkstücken, Herausschleudern von Material, Austritt von Flüssigkeiten und Gasen, unzureichende mechanische Festigkeit; - Explosion, Feuer, exotherme Reaktionen; - Berührung heißer Teile, Gase und Flammen; - Lärm und Vibration; - thermische Wärmestrahlung und leitung; - gesundheitsschädliche Nebenprodukte, Vergiftung, Verschmutzung der Atemluft am Arbeitsplatz. Diese Norm gilt für die darin beschriebenen Einrichtungen, die nach Erscheinen dieser Norm auf den Markt gebracht werden. Diese Norm enthält keine Sicherheitsanforderungen für die Herstellung von Wachs und Vollformmodellen sowie Wachsentsorgungseinrichtungen und Trockenöfen. Diese Norm gilt nicht für Krananlagen, Winden, Stetigförderer oder Handhabungseinrichtungen, die Bestand-teil der o. g. Ausrüstung sein können. (...)
Reģistrācijas numurs (WIID)34875
Darbības sfēraDiese Norm legt vom Hersteller zu erfüllende Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen fest, die in Gießereien für die Gussteilherstellung in verlorenen Formen verwendet werden. Sie behandelt die vorhersehbaren signifikanten Gefährdungen aufgrund von Konstruktion, Errichtung und Einbau, die bei Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Stilllegung auftreten können. Schutzmaßnahmen werden festgelegt sowie Maßnahmen zur Feststellung der Übereinstimmung zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen. Diese Norm legt Anforderungen fest in Bezug auf Informationen für den sicheren Betrieb und Instandhaltung, die dem Benutzer vonseiten des Herstellers zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Norm gilt für folgende Einrichtungen: - Maschinen und Anlagen zur Aufbereitung und/oder Regenerierung von Gießereisanden; - Formmaschinen und anlagen; - Kernformmaschinen und anlagen; - Ausleereinrichtungen; - Andere direkt verbundene Einrichtungen. Die vorhersehbaren signifikanten Gefährdungen, die behandelt werden, sind in Abschnitt 5 aufgeführt und umfassen: - mechanische Gefährdungen, Bewegungen von Maschinen und Werkstücken, Herausschleudern von Material, Austritt von Flüssigkeiten und Gasen, unzureichende mechanische Festigkeit; - Explosion, Feuer, exotherme Reaktionen; - Berührung heißer Teile, Gase und Flammen; - Lärm und Vibration; - thermische Wärmestrahlung und leitung; - gesundheitsschädliche Nebenprodukte, Vergiftung, Verschmutzung der Atemluft am Arbeitsplatz. Diese Norm gilt für die darin beschriebenen Einrichtungen, die nach Erscheinen dieser Norm auf den Markt gebracht werden. Diese Norm enthält keine Sicherheitsanforderungen für die Herstellung von Wachs und Vollformmodellen sowie Wachsentsorgungseinrichtungen und Trockenöfen. Diese Norm gilt nicht für Krananlagen, Winden, Stetigförderer oder Handhabungseinrichtungen, die Bestand-teil der o. g. Ausrüstung sein können. (...)
StatussAtcelts
ICS grupa25.120.30