Projekta Nr.LVS EN ISO 8536-8:2015
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetriebene geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite (im Nachhinein als Stapler bezeichnet) fest, mit Gelenkarm oder starrer Karosserie, die zur Handhabung von Lasten vorgesehen sind, ausgestattet mit einer teleskopischen Hebevorrichtung (drehbarer Hubarm), an der eine Lastaufnahmeeinrichtung (z. B. Trägerplatte und Gabelzinken) angebracht ist. Gabelzinken werden in dieser Norm behandelt und gelten als Teile des Staplers. Diese Europäische Norm behandelt die für den Stapler zutreffenden signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und -ereignisse, bei denen die Maschine bestimmungsgemäß genutzt wird und unter Bedingungen der fehlerhaften Nutzung, die vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbar sind (siehe Anhang A), mit Ausnahme der in 1.3 und 1.4 angegebenen Gefährdungen. Diese Europäische Norm gilt nicht für:  schwenkbare geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite, die in prEN 1459-2 behandelt werden;  Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, die in EN ISO 3691-2 behandelt werden;  Mitnehmstapler mit veränderlicher Reichweite;  Stapler mit veränderlicher Reichweite, die mit geneigtem oder erhobenem Bedienerplatz ausgestattet sind;  Mobilkräne, die in EN 13000 behandelt werden;  Maschinen, die in erster Linie für Erdbewegungen ausgelegt sind, auch wenn deren Schaufeln und Blätter durch Gabeln ersetzt wurden (siehe Normenreihe EN 474);  Stapler, die in erster Linie mit Lastaufnahmen veränderlicher Länge (z. B. Ketten, Seile) ausgestattet sind, damit die Last in alle Richtungen frei pendeln kann;  Stapler mit Arbeitsbühnen, die dafür ausgelegt sind, Personen zu höher gelegenen Arbeitspositionen zu befördern;  Stapler, die in erster Linie für die Handhabung von Containern ausgelegt sind;  Stapler, die auf Ketten laufen;  Stapler mit starrer Karosserie;  Anbaugeräte (prEN 1459-5). Diese Europäische Norm befasst sich nicht mit Gefährdungen in Verbindung mit:  hybriden Energiesystemen;  Gasenergiesystemen;  Staplern, die mit Ottomotor ausgestattet sind;  batteriebetriebenen Energiesystemen;  traktorartigen Vorrichtungen (z. B. PTO). Diese Europäische Norm befasst sich nicht mit Gefährdungen, die vorkommen können: a) durch Befördern hängender Lasten, die frei pendeln können (zusätzliche Anforderungen sind in prEN 1459-4 angegeben); b) durch Benutzung von Staplern auf öffentlichen Straßen; c) durch Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen; d) durch Betrieb für Arbeiten unter Tage; e) beim Abschleppen von Anhängern; f) wenn sie mit einer Arbeitsbühne ausgestattet sind (zusätzliche Anforderungen sind in prEN 1459-3 angegeben). Dieses Dokument gilt nicht für Stapler, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)40161
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetriebene geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite (im Nachhinein als Stapler bezeichnet) fest, mit Gelenkarm oder starrer Karosserie, die zur Handhabung von Lasten vorgesehen sind, ausgestattet mit einer teleskopischen Hebevorrichtung (drehbarer Hubarm), an der eine Lastaufnahmeeinrichtung (z. B. Trägerplatte und Gabelzinken) angebracht ist. Gabelzinken werden in dieser Norm behandelt und gelten als Teile des Staplers. Diese Europäische Norm behandelt die für den Stapler zutreffenden signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und -ereignisse, bei denen die Maschine bestimmungsgemäß genutzt wird und unter Bedingungen der fehlerhaften Nutzung, die vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbar sind (siehe Anhang A), mit Ausnahme der in 1.3 und 1.4 angegebenen Gefährdungen. Diese Europäische Norm gilt nicht für:  schwenkbare geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite, die in prEN 1459-2 behandelt werden;  Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, die in EN ISO 3691-2 behandelt werden;  Mitnehmstapler mit veränderlicher Reichweite;  Stapler mit veränderlicher Reichweite, die mit geneigtem oder erhobenem Bedienerplatz ausgestattet sind;  Mobilkräne, die in EN 13000 behandelt werden;  Maschinen, die in erster Linie für Erdbewegungen ausgelegt sind, auch wenn deren Schaufeln und Blätter durch Gabeln ersetzt wurden (siehe Normenreihe EN 474);  Stapler, die in erster Linie mit Lastaufnahmen veränderlicher Länge (z. B. Ketten, Seile) ausgestattet sind, damit die Last in alle Richtungen frei pendeln kann;  Stapler mit Arbeitsbühnen, die dafür ausgelegt sind, Personen zu höher gelegenen Arbeitspositionen zu befördern;  Stapler, die in erster Linie für die Handhabung von Containern ausgelegt sind;  Stapler, die auf Ketten laufen;  Stapler mit starrer Karosserie;  Anbaugeräte (prEN 1459-5). Diese Europäische Norm befasst sich nicht mit Gefährdungen in Verbindung mit:  hybriden Energiesystemen;  Gasenergiesystemen;  Staplern, die mit Ottomotor ausgestattet sind;  batteriebetriebenen Energiesystemen;  traktorartigen Vorrichtungen (z. B. PTO). Diese Europäische Norm befasst sich nicht mit Gefährdungen, die vorkommen können: a) durch Befördern hängender Lasten, die frei pendeln können (zusätzliche Anforderungen sind in prEN 1459-4 angegeben); b) durch Benutzung von Staplern auf öffentlichen Straßen; c) durch Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen; d) durch Betrieb für Arbeiten unter Tage; e) beim Abschleppen von Anhängern; f) wenn sie mit einer Arbeitsbühne ausgestattet sind (zusätzliche Anforderungen sind in prEN 1459-3 angegeben). Dieses Dokument gilt nicht für Stapler, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm hergestellt wurden.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa11.040.20