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Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die chemische und mikrobiologische Qualität von Wasser fest, das für die Zubereitung von Dialysierflüssigkeiten und -konzentraten sowie für die Wiederaufbereitung von Hämodialysatoren verwendet wird, sowie die notwendigen Schritte, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten. Das Dokument gibt auch einen Leitfaden für die laufende Überwachung der Reinheit dieses Wassers in Bezug auf die chemische und mikrobiologische Qualität.
Dieses Dokument ist anwendbar für
- Wasser für die Zubereitung von Dialysierflüssigkeiten für die Hämodialyse, Hämodiafiltration und Hämofiltration sowie für die Wiederaufbereitung von Hämodialysatoren, und
- Wasser, das zur Herstellung von Konzentraten verwendet wird.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Systeme zur Regeneration von Dialysierflüssigkeit.
Der Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen und die abschließende Vermischung von behandeltem Wasser mit Konzentraten zur Herstellung von Dialysierflüssigkeit liegen in der alleinigen Verantwortung der Dialysefachkräfte.
Reģistrācijas numurs (WIID)
75412
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die chemische und mikrobiologische Qualität von Wasser fest, das für die Zubereitung von Dialysierflüssigkeiten und -konzentraten sowie für die Wiederaufbereitung von Hämodialysatoren verwendet wird, sowie die notwendigen Schritte, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten. Das Dokument gibt auch einen Leitfaden für die laufende Überwachung der Reinheit dieses Wassers in Bezug auf die chemische und mikrobiologische Qualität.
Dieses Dokument ist anwendbar für
- Wasser für die Zubereitung von Dialysierflüssigkeiten für die Hämodialyse, Hämodiafiltration und Hämofiltration sowie für die Wiederaufbereitung von Hämodialysatoren, und
- Wasser, das zur Herstellung von Konzentraten verwendet wird.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Systeme zur Regeneration von Dialysierflüssigkeit.
Der Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen und die abschließende Vermischung von behandeltem Wasser mit Konzentraten zur Herstellung von Dialysierflüssigkeit liegen in der alleinigen Verantwortung der Dialysefachkräfte.