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Diese Internationale Norm legt Anforderungen an die akustischen Eigenschaften von Vergleichsschallquellen fest:
— zeitliche Konstanz (Stabilität) der Schallleistungsabgabe;
— spektrale Eigenschaften;
— Richtcharakteristik.
Die zeitliche Konstanz ist als Wiederholstandardabweichung definiert (siehe 5.2). Die spektralen Eigenschaften können entweder in einem reflexionsarmen Halbraum oder in einem Hallraum auf der Grundlage von Messungen der Schallleistungspegel in Frequenzbändern nach dieser Internationalen Norm verifiziert werden (siehe 5.4). Die Anforderungen an die Eigenschaften des Richtwirkungsmaßes können nur in einem reflexionsarmen Halbraum verifiziert werden (siehe 5.5).
In dieser Internationalen Norm sind außerdem Verfahren zur Bereitstellung von Daten zur Pegelkalibrierung und zur Bestimmung der Unsicherheit einer Schallquelle festgelegt, die hinsichtlich ihres Schallleistungspegels unter den in Abschnitt 4 definierten meteorologischen Bezugsbedingungen in Oktav- und Terzbändern und mit der Frequenzbewertung A für den Einsatz als Vergleichsschallquelle vorgesehen ist.
Die vorliegende Internationale Norm wird als Kalibriernorm bezeichnet, obwohl das Verfahren in einem Prüflaboratorium (Prüfstand) durchgeführt wird und die Ergebnisse der Pegelkalibrierung nicht direkt im strengen messtechnischen Sinne auf nationale Messnormale rückführbar sind. Von den Prüflaboratorien, die dieses Verfahren durchführen, wird nicht erwartet, dass sie alle Anforderungen erfüllen, die üblicherweise an ein Kalibrierlaboratorium gestellt werden.
ANMERKUNG ISO/IEC 17025 [15] legt verschiedene Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien und Kalibrierlaboratorien fest. Laboratorien, in denen Vergleichsschallquellen nach dieser Internationalen Norm geprüft werden, erfüllen typischerweise die Anforderungen an Prüflaboratorien, nicht jedoch notwendigerweise diejenigen an Kalibrierlaboratorien.
Diese Internationale Norm legt Verfahren für die Kalibrierung von Vergleichsschallquellen nicht nur im Freifeld über einer reflektierenden Ebene, sondern auch in Hallräumen bei verschiedenen Abständen zu den Begrenzungsflächen fest. Für die Position der Vergleichsschallquelle auf einer reflektierenden Ebene werden die beiden vorstehend genannten Prüfumgebungen für Frequenzbänder ab mindestens 200 Hz als gleichwertig angesehen. Bei 160 Hz und darunter können gewisse systematische Unterschiede auftreten (siehe 11.2). Für Frequenzen unterhalb von 100 Hz ist ein alternatives Kalibrierverfahren unter Anwendung der Schallintensität angegeben.
Die Schallquelle kann entweder direkt auf dem Boden aufgestellt oder zur Verwendung in einer bestimmten Höhe über dem Boden an einem Ständer befestigt werden. Nach dieser Internationalen Norm werden an einem Ständer befestigte Quellen in Hallräumen kalibriert. Auf dem Boden aufgestellte Quellen werden entweder in reflexionsarmen Halbräumen oder in Hallräumen kalibriert. Bei auf dem Boden aufgestellten Schallquellen in reflexionsarmen Halbräumen ist diese Internationale Norm nur für Schallquellen, deren größtes vertikales Maß weniger als 0,5 m und deren größtes horizontales Maß weniger als 0,8 m beträgt, anwendbar. Nach dieser Internationalen Norm können für Messungen auf einer Messfläche nur auf dem Boden aufgestellte Vergleichsschallquellen verwendet werden. Für Vergleichsschallquellen, die bei halligen Bedingungen verwendet oder kalibriert werden sollen, gelten die genannten Einschränkungen für die Höchstmaße nicht.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32821
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm legt Anforderungen an die akustischen Eigenschaften von Vergleichsschallquellen fest:
— zeitliche Konstanz (Stabilität) der Schallleistungsabgabe;
— spektrale Eigenschaften;
— Richtcharakteristik.
Die zeitliche Konstanz ist als Wiederholstandardabweichung definiert (siehe 5.2). Die spektralen Eigenschaften können entweder in einem reflexionsarmen Halbraum oder in einem Hallraum auf der Grundlage von Messungen der Schallleistungspegel in Frequenzbändern nach dieser Internationalen Norm verifiziert werden (siehe 5.4). Die Anforderungen an die Eigenschaften des Richtwirkungsmaßes können nur in einem reflexionsarmen Halbraum verifiziert werden (siehe 5.5).
In dieser Internationalen Norm sind außerdem Verfahren zur Bereitstellung von Daten zur Pegelkalibrierung und zur Bestimmung der Unsicherheit einer Schallquelle festgelegt, die hinsichtlich ihres Schallleistungspegels unter den in Abschnitt 4 definierten meteorologischen Bezugsbedingungen in Oktav- und Terzbändern und mit der Frequenzbewertung A für den Einsatz als Vergleichsschallquelle vorgesehen ist.
Die vorliegende Internationale Norm wird als Kalibriernorm bezeichnet, obwohl das Verfahren in einem Prüflaboratorium (Prüfstand) durchgeführt wird und die Ergebnisse der Pegelkalibrierung nicht direkt im strengen messtechnischen Sinne auf nationale Messnormale rückführbar sind. Von den Prüflaboratorien, die dieses Verfahren durchführen, wird nicht erwartet, dass sie alle Anforderungen erfüllen, die üblicherweise an ein Kalibrierlaboratorium gestellt werden.
ANMERKUNG ISO/IEC 17025 [15] legt verschiedene Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien und Kalibrierlaboratorien fest. Laboratorien, in denen Vergleichsschallquellen nach dieser Internationalen Norm geprüft werden, erfüllen typischerweise die Anforderungen an Prüflaboratorien, nicht jedoch notwendigerweise diejenigen an Kalibrierlaboratorien.
Diese Internationale Norm legt Verfahren für die Kalibrierung von Vergleichsschallquellen nicht nur im Freifeld über einer reflektierenden Ebene, sondern auch in Hallräumen bei verschiedenen Abständen zu den Begrenzungsflächen fest. Für die Position der Vergleichsschallquelle auf einer reflektierenden Ebene werden die beiden vorstehend genannten Prüfumgebungen für Frequenzbänder ab mindestens 200 Hz als gleichwertig angesehen. Bei 160 Hz und darunter können gewisse systematische Unterschiede auftreten (siehe 11.2). Für Frequenzen unterhalb von 100 Hz ist ein alternatives Kalibrierverfahren unter Anwendung der Schallintensität angegeben.
Die Schallquelle kann entweder direkt auf dem Boden aufgestellt oder zur Verwendung in einer bestimmten Höhe über dem Boden an einem Ständer befestigt werden. Nach dieser Internationalen Norm werden an einem Ständer befestigte Quellen in Hallräumen kalibriert. Auf dem Boden aufgestellte Quellen werden entweder in reflexionsarmen Halbräumen oder in Hallräumen kalibriert. Bei auf dem Boden aufgestellten Schallquellen in reflexionsarmen Halbräumen ist diese Internationale Norm nur für Schallquellen, deren größtes vertikales Maß weniger als 0,5 m und deren größtes horizontales Maß weniger als 0,8 m beträgt, anwendbar. Nach dieser Internationalen Norm können für Messungen auf einer Messfläche nur auf dem Boden aufgestellte Vergleichsschallquellen verwendet werden. Für Vergleichsschallquellen, die bei halligen Bedingungen verwendet oder kalibriert werden sollen, gelten die genannten Einschränkungen für die Höchstmaße nicht.