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Dieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Scherzzündhölzern und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Scherzzündhölzer in die Kategorie 1 in der EN 14035-2 eingruppiert sind und die sich in einer Ursprungsverpackung befinden.
Es gilt für Scherzzündhölzer, die als Knallsatz nur Silberfulminat enthalten.
Sie gilt nicht für Scherzzündhölzer, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist:
- Arsen und Arsenverbindungen,
- Blei und Bleiverbindungen,
- Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %,
- Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %,
- Mischungen von Chloraten mit Metallen,
- Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor,
- Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II),
- Mischungen von Chloraten mit Schwefel,
- Mischungen von Chloraten mit Sulfiden,
- Pikrate und Pikrinsäure,
- Quecksilberverbindungen,
- weißer Phosphor,
- Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %,
- Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm.
ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Scherzzündhölzer wie folgt klassifiziert:
- Kurzbeschreibung: Zündholz mit einem Tropfen pyrotechnischen Satzes, das zum Halten in der Hand vorgesehen ist;
- Hauptwirkungen: Knall und/oder optische Wirkung.
Übersichten für die Typ-Prüfung von Scherzzündhölzern und die Los-Prüfung von Scherzzündhölzern sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)
9831
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Scherzzündhölzern und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Scherzzündhölzer in die Kategorie 1 in der EN 14035-2 eingruppiert sind und die sich in einer Ursprungsverpackung befinden.
Es gilt für Scherzzündhölzer, die als Knallsatz nur Silberfulminat enthalten.
Sie gilt nicht für Scherzzündhölzer, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist:
- Arsen und Arsenverbindungen,
- Blei und Bleiverbindungen,
- Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %,
- Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %,
- Mischungen von Chloraten mit Metallen,
- Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor,
- Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II),
- Mischungen von Chloraten mit Schwefel,
- Mischungen von Chloraten mit Sulfiden,
- Pikrate und Pikrinsäure,
- Quecksilberverbindungen,
- weißer Phosphor,
- Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %,
- Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm.
ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Scherzzündhölzer wie folgt klassifiziert:
- Kurzbeschreibung: Zündholz mit einem Tropfen pyrotechnischen Satzes, das zum Halten in der Hand vorgesehen ist;
- Hauptwirkungen: Knall und/oder optische Wirkung.
Übersichten für die Typ-Prüfung von Scherzzündhölzern und die Los-Prüfung von Scherzzündhölzern sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.