Projekta Nr.EN 14035-17:2004
NosaukumsDieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Bodenfeuerwirbeln und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Bodenfeuerwirbel in die Kategorien 1 und 2 in der EN 14035-2 eingruppiert sind. Bodenfeuerwirbel der Kategorie 1 und Bodenfeuerwirbel der Kategorie 2 mit Reibkopf oder mit einer Anzündschnur, die einem Anzünden von der Seite nicht widersteht, müssen sich in einer Ursprungsverpackung befinden. Es gilt nicht für Bodenfeuerwirbel, die eine Knall-Ladung enthalten. Sie gilt nicht für Bodenfeuerwirbel, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten st: - Arsen und Arsenverbindungen, - Blei und Bleiverbindungen, - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %, - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %, - Mischungen von Chloraten mit Metallen, - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor, - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II), - Mischungen von Chloraten mit Schwefel, - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden, - Pikrate und Pikrinsäure, - Quecksilberverbindungen, - weißer Phosphor, - Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %, - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 mm. ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Bodenfeuerwirbel wie folgt klassifiziert: - Kurzbeschreibung: Nichtmetallische Hülse oder Hülsen, die gas- und funkenerzeugenden pyrotechnischen Satz enthält (enthalten), mit oder ohne Geräusch erzeugenden pyrotechnischen Satz; - Hauptwirkung: Drehbewegung am Boden und Erzeugung von Funken und/oder Flammen, mit oder ohne akustische Wirkung. Übersichten für die Typ-Prüfung von Bodenfeuerwirbeln und die Los-Prüfung von Bodenfeuerwirbeln sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)9866
Darbības sfēraDieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Bodenfeuerwirbeln und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Bodenfeuerwirbel in die Kategorien 1 und 2 in der EN 14035-2 eingruppiert sind. Bodenfeuerwirbel der Kategorie 1 und Bodenfeuerwirbel der Kategorie 2 mit Reibkopf oder mit einer Anzündschnur, die einem Anzünden von der Seite nicht widersteht, müssen sich in einer Ursprungsverpackung befinden. Es gilt nicht für Bodenfeuerwirbel, die eine Knall-Ladung enthalten. Sie gilt nicht für Bodenfeuerwirbel, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten st: - Arsen und Arsenverbindungen, - Blei und Bleiverbindungen, - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %, - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %, - Mischungen von Chloraten mit Metallen, - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor, - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II), - Mischungen von Chloraten mit Schwefel, - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden, - Pikrate und Pikrinsäure, - Quecksilberverbindungen, - weißer Phosphor, - Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %, - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 mm. ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Bodenfeuerwirbel wie folgt klassifiziert: - Kurzbeschreibung: Nichtmetallische Hülse oder Hülsen, die gas- und funkenerzeugenden pyrotechnischen Satz enthält (enthalten), mit oder ohne Geräusch erzeugenden pyrotechnischen Satz; - Hauptwirkung: Drehbewegung am Boden und Erzeugung von Funken und/oder Flammen, mit oder ohne akustische Wirkung. Übersichten für die Typ-Prüfung von Bodenfeuerwirbeln und die Los-Prüfung von Bodenfeuerwirbeln sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
StatussAtcelts
ICS grupa71.100.30