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Dieses Dokument legt die Begriffe und Anforderungen, die Mittel der Kategorisierung, Prüfverfahren, Mindestanforderungen an die Kennzeichnung und die Gebrauchsanweisung fest, die sich auf Anzündmittel (mit Ausnahme von Anzündmitteln für pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge) der folgenden Gegenstandstypen beziehen:
— Anzünder;
— Bestandteile von pyrotechnischen Anzündketten;
— pyrotechnische Anzündschnüre und litzen;
— Anzündverzögerungsmittel ( schnüre);
— Anzünder für Anzündketten.
ANMERKUNG Sicherheitsanzündschnüre unterliegen der Richtlinie 2014/28/EU und werden daher nicht in diesem Dokument berücksichtigt.
Dieses Dokument gilt nicht für Gegenstände, die pyrotechnische Sätze enthalten, die irgendeinen der folgenden Stoffe beinhalten:
— Arsen oder Arsenverbindungen;
— Polychlorbenzole;
— Quecksilberverbindungen;
— weißer Phosphor;
— Pikrate oder Pikrinsäure.
Reģistrācijas numurs (WIID)
69801
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Begriffe und Anforderungen, die Mittel der Kategorisierung, Prüfverfahren, Mindestanforderungen an die Kennzeichnung und die Gebrauchsanweisung fest, die sich auf Anzündmittel (mit Ausnahme von Anzündmitteln für pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge) der folgenden Gegenstandstypen beziehen:
— Anzünder;
— Bestandteile von pyrotechnischen Anzündketten;
— pyrotechnische Anzündschnüre und litzen;
— Anzündverzögerungsmittel ( schnüre);
— Anzünder für Anzündketten.
ANMERKUNG Sicherheitsanzündschnüre unterliegen der Richtlinie 2014/28/EU und werden daher nicht in diesem Dokument berücksichtigt.
Dieses Dokument gilt nicht für Gegenstände, die pyrotechnische Sätze enthalten, die irgendeinen der folgenden Stoffe beinhalten:
— Arsen oder Arsenverbindungen;
— Polychlorbenzole;
— Quecksilberverbindungen;
— weißer Phosphor;
— Pikrate oder Pikrinsäure.