Projekta Nr.EN 15947-5:2010
NosaukumsDiese europäische Norm legt die Anforderungen an die Konstruktion, Funktion und Ursprungsverpackung von Feuerwerkskörpern der Kategorien 1, 2 und 3 für folgende Feuerwerkstypen fest: - Steigende Kronen; - Knallkörper; - Batterien und Kombinationen; - Bengalfeuer; - Bengalhölzer; - Bengalfackeln; - Knallbonbons; - Knatterartikel; - Doppelschläge; - Blitzknallkörper; - Blitztabletten; - Fontänen; - Pyrodrifter; - Bodenfeuerwirbel; - Wunderkerzen, in der Hand zu halten; - Knallfrösche; - Sprungräder; - Feuertöpfe; - Mini-Raketen; - Wunderkerzen, nicht in der Hand zu halten; - Scherzzündhölzer; - Party-Knaller; - Raketen; - Römische Lichter; - Schlangen; - Feuerwerksrohre; - Knallziehbänder; - Wirbel; - Tischfeuerwerke; - Knallerbsen; - Sonnen. Diese Europäische Norm gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die militärische Explosivstoffe oder kommerzielle Sprengstoffe außer Schwarzpulver oder Blitzsatz enthalten. Diese europäische Norm gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die einen pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Stoffe enthalten ist: - Arsen und Arsenverbindungen; - Hexachlorbenzol; - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %; - Mischungen von Chloraten mit Metallen; - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor (außer bei Verwendung in Knallbonbons, Party-Knallern oder Knallziehbändern); - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II); - Mischungen von Chloraten mit Schwefel (diese Mischungen sind nur für Reibköpfe zulässig); - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden; - Blei oder Bleiverbindungen; - Quecksilberverbindungen; - weißer Phosphor; - Pikrate und Pikrinsäure; - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %; - Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als Schwefelsäure) von mehr als 0,002 %; - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm.
Reģistrācijas numurs (WIID)30909
Darbības sfēraDiese europäische Norm legt die Anforderungen an die Konstruktion, Funktion und Ursprungsverpackung von Feuerwerkskörpern der Kategorien 1, 2 und 3 für folgende Feuerwerkstypen fest: - Steigende Kronen; - Knallkörper; - Batterien und Kombinationen; - Bengalfeuer; - Bengalhölzer; - Bengalfackeln; - Knallbonbons; - Knatterartikel; - Doppelschläge; - Blitzknallkörper; - Blitztabletten; - Fontänen; - Pyrodrifter; - Bodenfeuerwirbel; - Wunderkerzen, in der Hand zu halten; - Knallfrösche; - Sprungräder; - Feuertöpfe; - Mini-Raketen; - Wunderkerzen, nicht in der Hand zu halten; - Scherzzündhölzer; - Party-Knaller; - Raketen; - Römische Lichter; - Schlangen; - Feuerwerksrohre; - Knallziehbänder; - Wirbel; - Tischfeuerwerke; - Knallerbsen; - Sonnen. Diese Europäische Norm gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die militärische Explosivstoffe oder kommerzielle Sprengstoffe außer Schwarzpulver oder Blitzsatz enthalten. Diese europäische Norm gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die einen pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Stoffe enthalten ist: - Arsen und Arsenverbindungen; - Hexachlorbenzol; - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %; - Mischungen von Chloraten mit Metallen; - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor (außer bei Verwendung in Knallbonbons, Party-Knallern oder Knallziehbändern); - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II); - Mischungen von Chloraten mit Schwefel (diese Mischungen sind nur für Reibköpfe zulässig); - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden; - Blei oder Bleiverbindungen; - Quecksilberverbindungen; - weißer Phosphor; - Pikrate und Pikrinsäure; - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %; - Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als Schwefelsäure) von mehr als 0,002 %; - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm.
StatussAtcelts
ICS grupa71.100.30