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Dieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Steigenden Kronen und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Steigende Kronen in der Kategorie 3 in der EN 14035-2 eingruppiert sind und mit einer Startvorrichtung geliefert werden.
Es gilt nicht für Steigende Kronen, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist:
- Arsen und Arsenverbindungen,
- Blei und Bleiverbindungen,
- Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %,
- Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %,
- Mischungen von Chloraten mit Metallen,
- Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor,
- Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II),
- Mischungen von Chloraten mit Schwefel,
- Mischungen von Chloraten mit Sulfiden,
- Pikrate und Pikrinsäure,
¾ Quecksilberverbindungen,
- weißer Phosphor,
- Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %,
- Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 mm.
ANMERKUNG In der EN 14035-2 sind Steigende Kronen wie folgt klassifiziert:
- Kurzbeschreibung: Hülsen, die Treibladungen, funken-, flammen- und/oder geräuscherzeugende pyrotechnische Sätze enthalten und an einem Trägerring befestigt sind;
- Hauptwirkungen: Drehbewegung und Aufstieg mit Erzeugung von Funken und Flammen und Ausstoß pyrotechnischer Bauteile, die in der Luft optische und/oder akustische Wirkung erzeugen.
Übersichten für die Typ-Prüfung von Steigenden Kronen und Los-Prüfung von Steigenden Kronen sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)
9874
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Steigenden Kronen und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Steigende Kronen in der Kategorie 3 in der EN 14035-2 eingruppiert sind und mit einer Startvorrichtung geliefert werden.
Es gilt nicht für Steigende Kronen, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist:
- Arsen und Arsenverbindungen,
- Blei und Bleiverbindungen,
- Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %,
- Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %,
- Mischungen von Chloraten mit Metallen,
- Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor,
- Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II),
- Mischungen von Chloraten mit Schwefel,
- Mischungen von Chloraten mit Sulfiden,
- Pikrate und Pikrinsäure,
¾ Quecksilberverbindungen,
- weißer Phosphor,
- Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %,
- Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 mm.
ANMERKUNG In der EN 14035-2 sind Steigende Kronen wie folgt klassifiziert:
- Kurzbeschreibung: Hülsen, die Treibladungen, funken-, flammen- und/oder geräuscherzeugende pyrotechnische Sätze enthalten und an einem Trägerring befestigt sind;
- Hauptwirkungen: Drehbewegung und Aufstieg mit Erzeugung von Funken und Flammen und Ausstoß pyrotechnischer Bauteile, die in der Luft optische und/oder akustische Wirkung erzeugen.
Übersichten für die Typ-Prüfung von Steigenden Kronen und Los-Prüfung von Steigenden Kronen sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.