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Dieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, Ursprungsverpackung und Beschriftung
von Knallfröschen und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als
Knallfrösche in die Kategorie 2 in EN 14035-2 eingruppiert sind und die als Knallsatz nur Schwarzpulver
enthalten und die sich in einer Ursprungsverpackung befinden.
Es gilt nicht für Knallfrösche, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten
Substanzen enthalten ist:
Arsen und Arsenverbindungen;
Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %;
Mischungen von Chloraten mit Metallen;
Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor;
Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II);
Mischungen von Chloraten mit Schwefel;
Mischungen von Chloraten mit Sulfiden;
Blei und Bleiverbindungen;
Quecksilberverbindungen;.prEN 14035-20:2004 (D)
Weißer Phosphor;
Pikrate und Pikrinsäure;
Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %;
Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (als H2SO4) von mehr als 0,002 %;
Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 m.
ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Knallfrösche wie folgt klassifiziert:
Kurzbeschreibung: Papierhülse, die Schwarzpulver enthält, mehrfach gefaltet und zusammengebunden ist;
Hauptwirkung: Aufeinanderfolgende Knalle mit hüpfenden Bewegungen.
Übersichten für die Typ-Prüfung von Knallfröschen und die Los-Prüfung von Knallfröschen sind in Anhang A
beziehungsweise Anhang B angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)
9859
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, Ursprungsverpackung und Beschriftung
von Knallfröschen und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als
Knallfrösche in die Kategorie 2 in EN 14035-2 eingruppiert sind und die als Knallsatz nur Schwarzpulver
enthalten und die sich in einer Ursprungsverpackung befinden.
Es gilt nicht für Knallfrösche, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten
Substanzen enthalten ist:
Arsen und Arsenverbindungen;
Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %;
Mischungen von Chloraten mit Metallen;
Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor;
Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II);
Mischungen von Chloraten mit Schwefel;
Mischungen von Chloraten mit Sulfiden;
Blei und Bleiverbindungen;
Quecksilberverbindungen;.prEN 14035-20:2004 (D)
Weißer Phosphor;
Pikrate und Pikrinsäure;
Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %;
Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (als H2SO4) von mehr als 0,002 %;
Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 m.
ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Knallfrösche wie folgt klassifiziert:
Kurzbeschreibung: Papierhülse, die Schwarzpulver enthält, mehrfach gefaltet und zusammengebunden ist;
Hauptwirkung: Aufeinanderfolgende Knalle mit hüpfenden Bewegungen.
Übersichten für die Typ-Prüfung von Knallfröschen und die Los-Prüfung von Knallfröschen sind in Anhang A
beziehungsweise Anhang B angegeben.