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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Batterien und Kombinationen und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Sie gilt für Feuerwerkskörper, die als Batterie und Kombination in die Kategorien 2 und 3 in der EN 14035-2 eingruppiert sind.
Sie gilt für Batterien und Kombinationen der Kategorie 2 die Feuerwerkskörper der Typen enthalten die in
EN 14035-2 aufgeführt sind und die Bedingungen der Kategorien 1 und 2 erfüllen.
Sie gilt für Batterien und Kombinationen der Kategorie 3 die Feuerwerkskörper der Typen enthalten die in
EN 14035-2 aufgeführt sind und die Bedingungen der Kategorien 1, 2 und 3 erfüllen.
Sie gilt nicht für Knallkörperbatterien und Blitzknallkörperbatterien, die in EN 14035-4 beziehungsweise
EN 14035-12 aufgeführt sind.
ANMERKUNG Die Bauteile (Typen von Feuerwerkskörper) die in eine Batterie oder Kombination enthalten sein können, sind in Abschnitt 4 aufgeführt.
Sie gilt nicht für Batterien und Kombinationen, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist:
- Arsen und Arsenverbindungen,
- Blei und Bleiverbindungen,
- Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %,
- Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %,
- Mischungen von Chloraten mit Metallen,
- Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor,
- Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II),
- Mischungen von Chloraten mit Schwefel,
- Mischungen von Chloraten mit Sulfiden,
- Pikrate und Pikrinsäure,
- Quecksilberverbindungen,
- weißer Phosphor,
- Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %,
- Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm.
ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Batterien und Kombinationen wie folgt klassifiziert:
- Kurzbeschreibung:
Reģistrācijas numurs (WIID)
9846
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Batterien und Kombinationen und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Sie gilt für Feuerwerkskörper, die als Batterie und Kombination in die Kategorien 2 und 3 in der EN 14035-2 eingruppiert sind.
Sie gilt für Batterien und Kombinationen der Kategorie 2 die Feuerwerkskörper der Typen enthalten die in
EN 14035-2 aufgeführt sind und die Bedingungen der Kategorien 1 und 2 erfüllen.
Sie gilt für Batterien und Kombinationen der Kategorie 3 die Feuerwerkskörper der Typen enthalten die in
EN 14035-2 aufgeführt sind und die Bedingungen der Kategorien 1, 2 und 3 erfüllen.
Sie gilt nicht für Knallkörperbatterien und Blitzknallkörperbatterien, die in EN 14035-4 beziehungsweise
EN 14035-12 aufgeführt sind.
ANMERKUNG Die Bauteile (Typen von Feuerwerkskörper) die in eine Batterie oder Kombination enthalten sein können, sind in Abschnitt 4 aufgeführt.
Sie gilt nicht für Batterien und Kombinationen, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist:
- Arsen und Arsenverbindungen,
- Blei und Bleiverbindungen,
- Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %,
- Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %,
- Mischungen von Chloraten mit Metallen,
- Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor,
- Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II),
- Mischungen von Chloraten mit Schwefel,
- Mischungen von Chloraten mit Sulfiden,
- Pikrate und Pikrinsäure,
- Quecksilberverbindungen,
- weißer Phosphor,
- Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %,
- Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm.
ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Batterien und Kombinationen wie folgt klassifiziert:
- Kurzbeschreibung: