Projekta Nr.EN 14035-36:2004
NosaukumsDieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Rädern und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Räder in die Kategorien 2 und 3 in der EN 14035-2 eingruppiert sind. Es gilt nicht für Räder, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist: - Arsen und Arsenverbindungen, - Blei und Bleiverbindungen, - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %, - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %, - Mischungen von Chloraten mit Metallen, - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor, - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II), - Mischungen von Chloraten mit Schwefel, - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden, - Pikrate und Pikrinsäure, - Quecksilberverbindungen, - weißer Phosphor, - Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %, - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 mm. ANMERKUNG In der EN 14035-2 sind Räder wie folgt klassifiziert: - Kurzbeschreibung: Zusammengesetzter Gegenstand, der aus einer nichtmetallischen Hülse oder mehreren nichtmetallischen Hülsen besteht, die pyrotechnischen Satz enthält (enthalten) und mit einer Einrichtung zur Befestigung an einer Halterung versehen ist, die ein Drehen gestattet; - Hauptwirkungen: Drehbewegung um einen festen Punkt oder eine Achse und Erzeugung von Funken und Flammen, mit oder ohne akustische Wirkung oder akustischer Wirkungen. Übersichten für die Typ-Prüfung von Rädern und Los-Prüfung von Rädern sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)9847
Darbības sfēraDieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Rädern und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Räder in die Kategorien 2 und 3 in der EN 14035-2 eingruppiert sind. Es gilt nicht für Räder, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist: - Arsen und Arsenverbindungen, - Blei und Bleiverbindungen, - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %, - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %, - Mischungen von Chloraten mit Metallen, - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor, - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II), - Mischungen von Chloraten mit Schwefel, - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden, - Pikrate und Pikrinsäure, - Quecksilberverbindungen, - weißer Phosphor, - Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %, - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 mm. ANMERKUNG In der EN 14035-2 sind Räder wie folgt klassifiziert: - Kurzbeschreibung: Zusammengesetzter Gegenstand, der aus einer nichtmetallischen Hülse oder mehreren nichtmetallischen Hülsen besteht, die pyrotechnischen Satz enthält (enthalten) und mit einer Einrichtung zur Befestigung an einer Halterung versehen ist, die ein Drehen gestattet; - Hauptwirkungen: Drehbewegung um einen festen Punkt oder eine Achse und Erzeugung von Funken und Flammen, mit oder ohne akustische Wirkung oder akustischer Wirkungen. Übersichten für die Typ-Prüfung von Rädern und Los-Prüfung von Rädern sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
StatussAtcelts
ICS grupa71.100.30