Projekta Nr.EN 14035-7:2004
NosaukumsDieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Bengalhölzern und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Bengalhölzer in die Kategorie 1 in der EN 14035-2 eingruppiert sind und die sich in einer Ursprungsverpackung befinden. Es gilt nicht für Bengalhölzer, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist: - Arsen und Arsenverbindungen, - Blei und Bleiverbindungen, - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %, - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %, - Mischungen von Chloraten mit Metallen, - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor, - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II), - Mischungen von Chloraten mit Schwefel, - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden, - Pikrate und Pikrinsäure, - Quecksilberverbindungen, - weißer Phosphor, - Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %, - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 mm. ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Bengalhölzer wie folgt klassifiziert: - Kurzbeschreibung: Kurzer Holzdraht, der teilweise (an einem Ende) mit einem langsam abbrennenden pyrotechnischen Satz überzogen ist, mit einem Tropfen reibempfindlichen pyrotechnischen Satz an der Spitze, und der zum Halten in der Hand vorgesehen ist; - Hauptwirkungen: Erzeugung farbiger Flammen und/oder Funken. Übersichten für die Typ-Prüfung von Bengalhölzern und die Los-Prüfung von Bengalhölzern sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)9853
Darbības sfēraDieses Dokument legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, kleinste Verpackungseinheit und Beschriftung von Bengalhölzern und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Es gilt für Feuerwerkskörper, die als Bengalhölzer in die Kategorie 1 in der EN 14035-2 eingruppiert sind und die sich in einer Ursprungsverpackung befinden. Es gilt nicht für Bengalhölzer, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist: - Arsen und Arsenverbindungen, - Blei und Bleiverbindungen, - Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %, - Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %, - Mischungen von Chloraten mit Metallen, - Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor, - Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II), - Mischungen von Chloraten mit Schwefel, - Mischungen von Chloraten mit Sulfiden, - Pikrate und Pikrinsäure, - Quecksilberverbindungen, - weißer Phosphor, - Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (angegeben als H2SO4) von mehr als 0,002 %, - Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 mm. ANMERKUNG In EN 14035-2 sind Bengalhölzer wie folgt klassifiziert: - Kurzbeschreibung: Kurzer Holzdraht, der teilweise (an einem Ende) mit einem langsam abbrennenden pyrotechnischen Satz überzogen ist, mit einem Tropfen reibempfindlichen pyrotechnischen Satz an der Spitze, und der zum Halten in der Hand vorgesehen ist; - Hauptwirkungen: Erzeugung farbiger Flammen und/oder Funken. Übersichten für die Typ-Prüfung von Bengalhölzern und die Los-Prüfung von Bengalhölzern sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
StatussAtcelts
ICS grupa71.100.30