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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, Verpackung oder Sortimentsverpackung und Beschriftung von Knallziehbändern und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Sie gilt für Feuerwerkskörper, die als Knallziehbänder in die Kategorie 1 in prEN 14035-2 eingruppiert sind und die sich in einer Ursprungsverpackung oder Sortimentsverpackung befinden und/oder die als Halbfertigfabrikat in Knallbonbons verwendet werden.
Sie gilt für Knallziehbänder die als Knall-Ladung nicht mehr als 10 mg Kaliumperchlorat/roten-Phosphor-haltige Knall-Ladung oder nicht mehr als 1,6 mg Silberfulminat enthalten.
Sie gilt nicht für Knallziehbänder, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist:
¾ Arsen und Arsenverbindungen,
¾ Blei und Bleiverbindungen,
¾ Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %,
¾ Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %,
¾ Mischungen von Chloraten mit Metallen,
¾ Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor,
¾ Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II),
¾ Mischungen von Chloraten mit Schwefel,
¾ Mischungen von Chloraten mit Sulfiden,
¾ Pikrate und Pikrinsäure,
¾ Quecksilberverbindungen,
¾ Weißer Phosphor,
¾ Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (als H2SO4) von mehr als 0,002 %,
¾ Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm.
ANMERKUNG In prEN 14035-2 sind Knallziehbänder wie folgt klassifiziert:
? Kurzbeschreibung: Zwei überlappende Streifen aus Pappe oder Papier oder zwei Schnüre, durch die ein pyrotechnischer Satz in gleitendem Kontakt mit einer Reibfläche gebracht wird;
? Hauptwirkungen: Knall, wenn der Gegenstand auseinander gezogen wird.
Übersichten für die Typ-Prüfung von Knallziehbändern oder Knallbonbons und die Los-Prüfung von Knallziehbändern oder Knallbonbons sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)
9834
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, Verpackung oder Sortimentsverpackung und Beschriftung von Knallziehbändern und die entsprechenden Prüfverfahren fest. Sie gilt für Feuerwerkskörper, die als Knallziehbänder in die Kategorie 1 in prEN 14035-2 eingruppiert sind und die sich in einer Ursprungsverpackung oder Sortimentsverpackung befinden und/oder die als Halbfertigfabrikat in Knallbonbons verwendet werden.
Sie gilt für Knallziehbänder die als Knall-Ladung nicht mehr als 10 mg Kaliumperchlorat/roten-Phosphor-haltige Knall-Ladung oder nicht mehr als 1,6 mg Silberfulminat enthalten.
Sie gilt nicht für Knallziehbänder, die pyrotechnischen Satz enthalten, in dem eine der nachfolgend aufgeführten Substanzen enthalten ist:
¾ Arsen und Arsenverbindungen,
¾ Blei und Bleiverbindungen,
¾ Kaliumchlorat mit einem Massenanteil an Bromaten von mehr als 0,15 %,
¾ Mischungen mit einem Massenanteil an Chloraten von mehr als 80 %,
¾ Mischungen von Chloraten mit Metallen,
¾ Mischungen von Chloraten mit rotem Phosphor,
¾ Mischungen von Chloraten mit Kaliumhexacyanoferrat(II),
¾ Mischungen von Chloraten mit Schwefel,
¾ Mischungen von Chloraten mit Sulfiden,
¾ Pikrate und Pikrinsäure,
¾ Quecksilberverbindungen,
¾ Weißer Phosphor,
¾ Schwefel mit einem Massenanteil an freier Säure (als H2SO4) von mehr als 0,002 %,
¾ Zirkon mit einer Korngröße von weniger als 40 µm.
ANMERKUNG In prEN 14035-2 sind Knallziehbänder wie folgt klassifiziert:
? Kurzbeschreibung: Zwei überlappende Streifen aus Pappe oder Papier oder zwei Schnüre, durch die ein pyrotechnischer Satz in gleitendem Kontakt mit einer Reibfläche gebracht wird;
? Hauptwirkungen: Knall, wenn der Gegenstand auseinander gezogen wird.
Übersichten für die Typ-Prüfung von Knallziehbändern oder Knallbonbons und die Los-Prüfung von Knallziehbändern oder Knallbonbons sind in Anhang A beziehungsweise Anhang B angegeben.