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1.1 Dieser Teil von ISO/DIS 11111 legt Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen für häufig an Textilmaschinen vorkommende gemeinsame Gefährdungen durch bestimmte Maschinenelemente und durch andere, häufig vorkommende Gefährdungen fest, die Textilmaschinen, die in ISO/DIS 11111-2 bis ISO/DIS 11111-7 benannt werden, gemeinsam sind.
1.2 Dieser Teil von ISO/DIS 11111 ist anwendbar auf Maschinen, Anlagen und dazugehörige Einrichtungen, die in der Textilindustrie für folgende Prozesse verwendet werden:
¾ Öffnen, Reinigen, Mischen, Kardieren und Krempeln, Vorbereitung im Anschluss an das Kardieren und Krempeln, Spinnen und andere Verarbeitungsverfahren von Fasern (Stapelfasern und Endlosfäden) und anderen Materialien zu Garnen oder Vliesstoffen (einschließlich Filzen);
¾ Spulen, Fachen, Zwirnen, Texturieren usw. von Garnen und die Verarbeitung von Garnen zur Vorbereitung für das Weben, Wirken und Stricken;
¾ Weben, Wirken, Stricken, Herstellung von Spitzen und Bordüren und ähnliche Verfahren zur Herstellung von Flächengebilden aus Garn usw.;
¾ Herstellen von Geflechten, Kordeln, Litzen, Seilen, Bindfäden, Netzen usw., ausgenommen Aufwindetrommeln von Litzen- und Verseilmaschinen;
Reģistrācijas numurs (WIID)
9899
Darbības sfēra
1.1 Dieser Teil von ISO/DIS 11111 legt Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen für häufig an Textilmaschinen vorkommende gemeinsame Gefährdungen durch bestimmte Maschinenelemente und durch andere, häufig vorkommende Gefährdungen fest, die Textilmaschinen, die in ISO/DIS 11111-2 bis ISO/DIS 11111-7 benannt werden, gemeinsam sind.
1.2 Dieser Teil von ISO/DIS 11111 ist anwendbar auf Maschinen, Anlagen und dazugehörige Einrichtungen, die in der Textilindustrie für folgende Prozesse verwendet werden:
¾ Öffnen, Reinigen, Mischen, Kardieren und Krempeln, Vorbereitung im Anschluss an das Kardieren und Krempeln, Spinnen und andere Verarbeitungsverfahren von Fasern (Stapelfasern und Endlosfäden) und anderen Materialien zu Garnen oder Vliesstoffen (einschließlich Filzen);
¾ Spulen, Fachen, Zwirnen, Texturieren usw. von Garnen und die Verarbeitung von Garnen zur Vorbereitung für das Weben, Wirken und Stricken;
¾ Weben, Wirken, Stricken, Herstellung von Spitzen und Bordüren und ähnliche Verfahren zur Herstellung von Flächengebilden aus Garn usw.;
¾ Herstellen von Geflechten, Kordeln, Litzen, Seilen, Bindfäden, Netzen usw., ausgenommen Aufwindetrommeln von Litzen- und Verseilmaschinen;