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Dieses Dokument legt verschiedene Verfahren für die quantitative Bestimmung von 16 polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) (siehe Tabelle 1) in Kompost oder Gärresten mittels GC-MS, GC-MS/MS oder HPLC-UV-DAD/FLD fest, wobei ein breites Spektrum an PAK-Kontaminationsniveaus (siehe Tabelle 1) abgedeckt wird.
Bei Anwendung von Fluoreszenzdetektion kann Acenaphthylen nicht bestimmt werden.
Tabelle 1 — Zielanalyte dieses Dokuments
[...table not reproduced...]
Die Nachweisgrenze hängt von den zu bestimmenden Substanzen, der verwendeten Ausrüstung, der Qualität der für die Extraktion der Probe verwendeten Chemikalien und der Aufreinigung des Extrakts ab.
Dieses Dokument enthält Entscheidungstabellen, die auf den Eigenschaften der Probe basieren, und die anzuwendenden Extraktions- und Aufreinigungsverfahren.
Das Verfahren darf für die Analyse weiterer PAKs angewendet werden, die im Anwendungsbereich nicht genannt sind, sofern die Eignung des Verfahrens durch hinreichende interne Validierungsuntersuchungen bewiesen wurde.
Reģistrācijas numurs (WIID)
70759
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt verschiedene Verfahren für die quantitative Bestimmung von 16 polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) (siehe Tabelle 1) in Kompost oder Gärresten mittels GC-MS, GC-MS/MS oder HPLC-UV-DAD/FLD fest, wobei ein breites Spektrum an PAK-Kontaminationsniveaus (siehe Tabelle 1) abgedeckt wird.
Bei Anwendung von Fluoreszenzdetektion kann Acenaphthylen nicht bestimmt werden.
Tabelle 1 — Zielanalyte dieses Dokuments
[...table not reproduced...]
Die Nachweisgrenze hängt von den zu bestimmenden Substanzen, der verwendeten Ausrüstung, der Qualität der für die Extraktion der Probe verwendeten Chemikalien und der Aufreinigung des Extrakts ab.
Dieses Dokument enthält Entscheidungstabellen, die auf den Eigenschaften der Probe basieren, und die anzuwendenden Extraktions- und Aufreinigungsverfahren.
Das Verfahren darf für die Analyse weiterer PAKs angewendet werden, die im Anwendungsbereich nicht genannt sind, sofern die Eignung des Verfahrens durch hinreichende interne Validierungsuntersuchungen bewiesen wurde.