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Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur routinemäßigen Extraktion von in Königswasser löslichen Elementen
(wie im Anhang B angegeben) in Bodenverbesserungsmitteln oder Kultursubstraten fest. Materialien, die über etwa
28 % Massenanteil organische Substanz enthalten, erfordern eine Behandlung mit zusätzlicher Salpetersäure. Bei
hohen Konzentrationen an gelösten Stoffen in den Extraktlösungen sollten spektrale Störungen und Hintergrundver-
stärkungen erwartet werden.
Das Verfahren gilt nicht für Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel und vorgeformte Materialien wie Platten
aus Mineralwolle und Schaumplatten.
ANMERKUNG 1 Königswasser bringt die meisten Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate nicht vollständig in Lösung, und die
Extraktionsausbeute ist für jedes Element verschieden. Die Ausbeute kann auch für dasselbe Element in unterschiedlichen Matrizes ver-
schieden sein. Mit Königswasser extrahierbare Elemente können daher nicht als Gesamtgehalte beschrieben werden; sie können jedoch
auch nicht als bioverfügbare Fraktion betrachtet werden, da das Extraktionsverfahren zu stark ist, als dass hierdurch biologische
Vorgänge beschrieben werden können.
ANMERKUNG 2 Die Anforderungen der Norm können von den nationalen gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Deklaration der
erwähnten Produkte abweichen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
10377
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur routinemäßigen Extraktion von in Königswasser löslichen Elementen
(wie im Anhang B angegeben) in Bodenverbesserungsmitteln oder Kultursubstraten fest. Materialien, die über etwa
28 % Massenanteil organische Substanz enthalten, erfordern eine Behandlung mit zusätzlicher Salpetersäure. Bei
hohen Konzentrationen an gelösten Stoffen in den Extraktlösungen sollten spektrale Störungen und Hintergrundver-
stärkungen erwartet werden.
Das Verfahren gilt nicht für Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel und vorgeformte Materialien wie Platten
aus Mineralwolle und Schaumplatten.
ANMERKUNG 1 Königswasser bringt die meisten Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate nicht vollständig in Lösung, und die
Extraktionsausbeute ist für jedes Element verschieden. Die Ausbeute kann auch für dasselbe Element in unterschiedlichen Matrizes ver-
schieden sein. Mit Königswasser extrahierbare Elemente können daher nicht als Gesamtgehalte beschrieben werden; sie können jedoch
auch nicht als bioverfügbare Fraktion betrachtet werden, da das Extraktionsverfahren zu stark ist, als dass hierdurch biologische
Vorgänge beschrieben werden können.
ANMERKUNG 2 Die Anforderungen der Norm können von den nationalen gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Deklaration der
erwähnten Produkte abweichen.