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Diese Europäische Norm wurde im Rahmen des Mandates M/111 �Circulation Fixtures", das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet.
Die Abschnitte dieser und, wenn relevant, einer anderen in diesem Anhang aufgeführten Europäischen Norm entsprechen den Anforderungen dieses Mandats, das im Rahmen der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EU) erteilt wurde.
Die Übereinstimmung mit diesen Abschnitten lässt die Eignung des Werkstoffes für Blendschutzzäune für die hierin angegebenen Anwendungen vermuten.
WARNHINWEIS - Andere Anforderungen und andere EU-Richtlinien, die die Eignung für eine beabsichtigte Anwendung nicht beeinträchtigen, können für Blendschutzzäune für Straßen gelten, die in den Anwendungs-bereich dieser Europäischen Norm fallen.
Zusätzlich zu den konkreten Abschnitten dieser Norm, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, kann es weitere Anforderungen an die Produkte geben, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen (z. B. umge-setzte europäische Rechtsvorschriften und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen, ist es notwendig, die besagten Anforderungen, sofern sie Anwendung finden, ebenfalls einzuhalten.
ANMERKUNG Eine Informations-Datenbank über europäische und nationale Bestimmungen über gefährliche Substanzen ist auf der Construction-Web-Site über EUROPA (CREATE, Zugang über http://europa.eu.int) verfügbar.
Dieser Anhang stellt die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung von Blendschutzzäunen für Straßen auf, die für die in Tabelle ZA.1 und den relevanten anwendbaren Abschnitten aufgezeigten Verwendungen bestimmt sind.
Der Anwendungsbereich dieses Anhangs ist in Tabelle ZA.1 festgelegt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
10685
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm wurde im Rahmen des Mandates M/111 �Circulation Fixtures", das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet.
Die Abschnitte dieser und, wenn relevant, einer anderen in diesem Anhang aufgeführten Europäischen Norm entsprechen den Anforderungen dieses Mandats, das im Rahmen der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EU) erteilt wurde.
Die Übereinstimmung mit diesen Abschnitten lässt die Eignung des Werkstoffes für Blendschutzzäune für die hierin angegebenen Anwendungen vermuten.
WARNHINWEIS - Andere Anforderungen und andere EU-Richtlinien, die die Eignung für eine beabsichtigte Anwendung nicht beeinträchtigen, können für Blendschutzzäune für Straßen gelten, die in den Anwendungs-bereich dieser Europäischen Norm fallen.
Zusätzlich zu den konkreten Abschnitten dieser Norm, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, kann es weitere Anforderungen an die Produkte geben, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen (z. B. umge-setzte europäische Rechtsvorschriften und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen, ist es notwendig, die besagten Anforderungen, sofern sie Anwendung finden, ebenfalls einzuhalten.
ANMERKUNG Eine Informations-Datenbank über europäische und nationale Bestimmungen über gefährliche Substanzen ist auf der Construction-Web-Site über EUROPA (CREATE, Zugang über http://europa.eu.int) verfügbar.
Dieser Anhang stellt die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung von Blendschutzzäunen für Straßen auf, die für die in Tabelle ZA.1 und den relevanten anwendbaren Abschnitten aufgezeigten Verwendungen bestimmt sind.
Der Anwendungsbereich dieses Anhangs ist in Tabelle ZA.1 festgelegt.