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Dieses Dokument enthält Festlegungen zu zwei Arten von Wechselverkehrszeichen(WVZ); d.h. zu kontinuier lichen (siehe3.3) und diskontinuierlichen (siehe3.6) Wechselverkehrszeichen.
Dieses Dokument behandelt dauerhaft aufgestellte WVZ, die auf Verkehrsflächen, auf öffentlichem und pri vatem Gelände, einschließlich in Tunneln, zur Information, als Leitlinie, Warnhinweis und/oder Richtungs- anzeige verwendet werden. Prüfmodule werden verwendet, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nachzuweisen.
Dieses Dokument legt die visuellen und physikalischen Merkmale von WVZ sowie deren Dauerhaftigkeits- aspekte fest. Es enthält außerdem die maßgeblichen Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren, die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit(AVCP) und die Kennzeichnung.
ANMERKUNG Die Bestimmungen zur Bewertung der Konformität im Hinblick auf die Typprüfung werden ausführlicher in 6.2 beschrieben; Bestimmungen im Hinblick auf die werkseigene Produktionskontrolle(WPK) werden ausführlicher in6.3.1 beschrieben.
Dieses Dokument behandelt nicht:
a) Schilderbrücken, Ausleger, Maste (Träger) und Fundamente;
b) Signalgeber;
c) Größen und Formen von WVZ-Zeicheninhalten;
d) Bedienungs- und Überwachungseinheiten, es sei denn, sie befinden sich im WVZ;
e) Steuerung der Leuchtdichte von Verkehrszeichen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
74058
Darbības sfēra
Dieses Dokument enthält Festlegungen zu zwei Arten von Wechselverkehrszeichen(WVZ); d.h. zu kontinuier lichen (siehe3.3) und diskontinuierlichen (siehe3.6) Wechselverkehrszeichen.
Dieses Dokument behandelt dauerhaft aufgestellte WVZ, die auf Verkehrsflächen, auf öffentlichem und pri vatem Gelände, einschließlich in Tunneln, zur Information, als Leitlinie, Warnhinweis und/oder Richtungs- anzeige verwendet werden. Prüfmodule werden verwendet, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nachzuweisen.
Dieses Dokument legt die visuellen und physikalischen Merkmale von WVZ sowie deren Dauerhaftigkeits- aspekte fest. Es enthält außerdem die maßgeblichen Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren, die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit(AVCP) und die Kennzeichnung.
ANMERKUNG Die Bestimmungen zur Bewertung der Konformität im Hinblick auf die Typprüfung werden ausführlicher in 6.2 beschrieben; Bestimmungen im Hinblick auf die werkseigene Produktionskontrolle(WPK) werden ausführlicher in6.3.1 beschrieben.
Dieses Dokument behandelt nicht:
a) Schilderbrücken, Ausleger, Maste (Träger) und Fundamente;
b) Signalgeber;
c) Größen und Formen von WVZ-Zeicheninhalten;
d) Bedienungs- und Überwachungseinheiten, es sei denn, sie befinden sich im WVZ;
e) Steuerung der Leuchtdichte von Verkehrszeichen.