Projekta Nr.CEN/TS 12697-52:2017
NosaukumsDiese Technische Spezifikation gibt zwei Verfahrenssätze zur Konditionierung von Asphalt an, um der oxidativen Alterung Rechnung zu tragen. Die Verfahren A.1 und A.2 sind auf den losen Asphalt vor der Verdichtung der Probekörper, die Verfahren B.1 und B.2 auf verdichtete Probekörper anwendbar. Nach dieser Technischen Spezifikation konditioniertes Material kann für weitere Prüfungen zur Beurteilung des Einflusses der oxidativen Alterung auf die Eigenschaften von Asphalt und daher zur Beurteilung von dessen Dauerhaftigkeit und Recyclingfähigkeit verwendet werden. Alternativ kann das Bindemittel aus dem konditionierten Asphalt extrahiert werden, um den Einfluss der oxidativen Alterung auf die Eigenschaften der Bindemittel zu beurteilen, wobei potenzielle Einflüsse von Gesteinskörnungen auf die Alterung berücksichtigt werden. Diese Technische Spezifikation gilt sowohl für im Labor hergestellten Asphalt als auch für Asphalt, der in einer Mischanlage hergestellt wird. Die Verfahren B.1 und B.2 gelten sowohl für im Labor hergestellte Probekörper als auch für vor Ort entnommene Proben.
Reģistrācijas numurs (WIID)59838
Darbības sfēraDiese Technische Spezifikation gibt zwei Verfahrenssätze zur Konditionierung von Asphalt an, um der oxidativen Alterung Rechnung zu tragen. Die Verfahren A.1 und A.2 sind auf den losen Asphalt vor der Verdichtung der Probekörper, die Verfahren B.1 und B.2 auf verdichtete Probekörper anwendbar. Nach dieser Technischen Spezifikation konditioniertes Material kann für weitere Prüfungen zur Beurteilung des Einflusses der oxidativen Alterung auf die Eigenschaften von Asphalt und daher zur Beurteilung von dessen Dauerhaftigkeit und Recyclingfähigkeit verwendet werden. Alternativ kann das Bindemittel aus dem konditionierten Asphalt extrahiert werden, um den Einfluss der oxidativen Alterung auf die Eigenschaften der Bindemittel zu beurteilen, wobei potenzielle Einflüsse von Gesteinskörnungen auf die Alterung berücksichtigt werden. Diese Technische Spezifikation gilt sowohl für im Labor hergestellten Asphalt als auch für Asphalt, der in einer Mischanlage hergestellt wird. Die Verfahren B.1 und B.2 gelten sowohl für im Labor hergestellte Probekörper als auch für vor Ort entnommene Proben.
StatussAtcelts
ICS grupa93.080.20