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Dieser Teil von prEN 16479 legt allgemeine Anforderungen, Leistungsanforderungen und Verfahrensweisen für die Konformitätsprüfung von automatischen Probenahmegeräten für Wasser und Abwasser fest, die
- für die Probenahme von Wasser und Abwasser aus drucklosen (d. h. nach oben geöffnet) Gerinnen oder Becken bestimmt sind,
- für die Probenahme über einen längeren Zeitraum zum Sammeln von Einzelproben oder Mischproben beruhend auf der zeit- oder durchflussproportionalen Probenahme bestimmt sind,
- dauerhaft oder zeitlich begrenzt aufgestellt werden.
Spezifische Abwandlungen der Leistungsanforderungen für Probenahmegeräte sind im Anhang C aufgelistet, die zum Sammeln von Proben an der Ablauf oder der Zulaufstelle verwendet werden, um die Leistung von Abwasserbehandlungsarbeiten zu überwachen, wie in der Kommunalen Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) gefordert.
Probenahmegeräte, die für andere Zwecke verwendet werden, müssen nicht im Hinblick auf die in Anhang C aufgelisteten Abwandlungen der Leistungsanforderungen beurteilt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
36842
Darbības sfēra
Dieser Teil von prEN 16479 legt allgemeine Anforderungen, Leistungsanforderungen und Verfahrensweisen für die Konformitätsprüfung von automatischen Probenahmegeräten für Wasser und Abwasser fest, die
- für die Probenahme von Wasser und Abwasser aus drucklosen (d. h. nach oben geöffnet) Gerinnen oder Becken bestimmt sind,
- für die Probenahme über einen längeren Zeitraum zum Sammeln von Einzelproben oder Mischproben beruhend auf der zeit- oder durchflussproportionalen Probenahme bestimmt sind,
- dauerhaft oder zeitlich begrenzt aufgestellt werden.
Spezifische Abwandlungen der Leistungsanforderungen für Probenahmegeräte sind im Anhang C aufgelistet, die zum Sammeln von Proben an der Ablauf oder der Zulaufstelle verwendet werden, um die Leistung von Abwasserbehandlungsarbeiten zu überwachen, wie in der Kommunalen Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) gefordert.
Probenahmegeräte, die für andere Zwecke verwendet werden, müssen nicht im Hinblick auf die in Anhang C aufgelisteten Abwandlungen der Leistungsanforderungen beurteilt werden.