Projekta Nr.EN ISO 17943:2016
NosaukumsDiese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen fest (siehe Tabelle 1). Darin eingeschlossen sind z. B. Halogenkohlenwasserstoffe, Trihalogenmethane, Benzininhaltsstoffe (wie BTEX, MTBE und ETBE), Naphthalin, 2-Ethyl-4-methyl-1,3-dioxolan und geruchsintensive Stoffe, wie Geosmin und 2-Methylisoborneol in Trink-, Grund-, Oberflächenwasser und behandeltem Abwasser, die mittels Headspace-Festphasenmikroextraktion (HS-SPME) gefolgt von Gaschromatographie und Massenspektrometrie (GC-MS) bestimmt werden. Die Nachweisgrenze ist abhängig von der Matrix, der zu analysierenden spezifischen Verbindung sowie von der Empfindlichkeit des Massenspektrometers. Bei den meisten Verbindungen innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Internationalen Norm ist die Nachweisgrenze mindestens 0,01 µg/l. In einem Ringversuch wurden die auf einen Konzentrationsbereich zwischen 0,02 µg/l und 2,6 µg/l bezogenen Validierungsdaten nachgewiesen. Aus der Normungsarbeit abgeleitete zusätzliche Validierungsdaten zeigen die Anwendbarkeit des Verfahrens innerhalb eines Konzentrationsbereichs von 0,01 µg/l bis 100 µg/l der einzelnen Stoffe. Alle Bestimmungen werden an kleinen Probenmengen (z. B. Probenvolumina von 10 ml) durchgeführt. Die Anwendbarkeit des Verfahrens auf weitere, in dieser Internationalen Norm nicht ausdrücklich genannten Verbindungen oder auf andere Wasserarten ist möglich. Sie muss jedoch für jeden Einzelfall nachgewiesen werden. Tabelle 1 — Mit diesem Verfahren bestimmbare flüchtige organische Verbindungen ...
Reģistrācijas numurs (WIID)41075
Darbības sfēraDiese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen fest (siehe Tabelle 1). Darin eingeschlossen sind z. B. Halogenkohlenwasserstoffe, Trihalogenmethane, Benzininhaltsstoffe (wie BTEX, MTBE und ETBE), Naphthalin, 2-Ethyl-4-methyl-1,3-dioxolan und geruchsintensive Stoffe, wie Geosmin und 2-Methylisoborneol in Trink-, Grund-, Oberflächenwasser und behandeltem Abwasser, die mittels Headspace-Festphasenmikroextraktion (HS-SPME) gefolgt von Gaschromatographie und Massenspektrometrie (GC-MS) bestimmt werden. Die Nachweisgrenze ist abhängig von der Matrix, der zu analysierenden spezifischen Verbindung sowie von der Empfindlichkeit des Massenspektrometers. Bei den meisten Verbindungen innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Internationalen Norm ist die Nachweisgrenze mindestens 0,01 µg/l. In einem Ringversuch wurden die auf einen Konzentrationsbereich zwischen 0,02 µg/l und 2,6 µg/l bezogenen Validierungsdaten nachgewiesen. Aus der Normungsarbeit abgeleitete zusätzliche Validierungsdaten zeigen die Anwendbarkeit des Verfahrens innerhalb eines Konzentrationsbereichs von 0,01 µg/l bis 100 µg/l der einzelnen Stoffe. Alle Bestimmungen werden an kleinen Probenmengen (z. B. Probenvolumina von 10 ml) durchgeführt. Die Anwendbarkeit des Verfahrens auf weitere, in dieser Internationalen Norm nicht ausdrücklich genannten Verbindungen oder auf andere Wasserarten ist möglich. Sie muss jedoch für jeden Einzelfall nachgewiesen werden. Tabelle 1 — Mit diesem Verfahren bestimmbare flüchtige organische Verbindungen ...
StatussStandarts spēkā
ICS grupa13.060.50