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Diese Internationale Norm legt ein Verfahren für die Bestimmung ausgewählter Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, gelöst in Trink , Grund und Oberflächenwasser mittels Festphasenmikroextraktion (SPME) und einem gaschromatographischen Verfahren mit massenspektrometrischer Detektion (GC-MS) fest. Die Bestimmungsgrenze des Verfahrens ist abhängig von der Probenmatrix, der jeweils zu untersuchenden Verbindung und der Empfindlichkeit des Massenspektrometers. Für die meisten Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, auf die sich diese Internationale Norm bezieht, liegt sie mindestens bei 0,05 µg/l. In einem Ringversuch wurden Daten zur Methodenvalidierung in einem Konzentrationsbereich von 0,05 µg/l bis 0,3 µg/l erhoben.
Die Anwendbarkeit des Verfahrens auf weitere, in dieser Internationalen Norm nicht ausdrücklich genannten Verbindungen oder andere Wässer ist nicht ausgeschlossen. Sie muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
ANMERKUNG Die Bestimmungen nach dieser Internationalen Norm werden mit kleinen Probenvolumina (z. B. zwischen 8 ml und 16 ml) durchgeführt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
37332
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm legt ein Verfahren für die Bestimmung ausgewählter Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, gelöst in Trink , Grund und Oberflächenwasser mittels Festphasenmikroextraktion (SPME) und einem gaschromatographischen Verfahren mit massenspektrometrischer Detektion (GC-MS) fest. Die Bestimmungsgrenze des Verfahrens ist abhängig von der Probenmatrix, der jeweils zu untersuchenden Verbindung und der Empfindlichkeit des Massenspektrometers. Für die meisten Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, auf die sich diese Internationale Norm bezieht, liegt sie mindestens bei 0,05 µg/l. In einem Ringversuch wurden Daten zur Methodenvalidierung in einem Konzentrationsbereich von 0,05 µg/l bis 0,3 µg/l erhoben.
Die Anwendbarkeit des Verfahrens auf weitere, in dieser Internationalen Norm nicht ausdrücklich genannten Verbindungen oder andere Wässer ist nicht ausgeschlossen. Sie muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
ANMERKUNG Die Bestimmungen nach dieser Internationalen Norm werden mit kleinen Probenvolumina (z. B. zwischen 8 ml und 16 ml) durchgeführt.