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Diese Europäische Norm ist auf Standgewässer anwendbar, die als Wasserkörper ein oder mehrere Becken aufweisen können und deren Oberfläche größer als 1 ha (0,01 km2) und deren maximale Wassertiefe (bei Mittelwasser) größer als 1 m ist. In dieser Europäischen Norm sind sämtliche Typen permanenter Standgewässer eingeschlossen, einschließlich natürlicher, veränderter und künstlicher, alle Süßwasser und Brackwasser Bereiche, mit Ausnahme solcher Systeme, die regelmäßig Anschluss zum Meer haben und der Kanäle.
Nach diesen Kriterien gibt es schätzungsweise mindestens 500 000 natürliche Standgewässer in Europa, die meisten liegen in den eiszeitlich geprägten Landschaften in den nördlichen und westlichen Gebieten sowie in Skandinavien. Seenlandschaften treten auch örtlich in Gebieten wie der Tiefebene der Donau und im Alpenraum auf. In anderen Landschaftsräumen finden sich natürliche Standgewässer vergleichsweise selten, hier sind Stauseen und Abgrabungsgewässer häufiger.
Diese Europäische Norm ist vorgesehen zur:
a) Unterstützung von Umwelt und Naturschutz Behörden bei den Anforderungen der Überwachung nach WRRL (Artikel 8, Anhang II und Anhang V);
b) Erstellung geeigneten Datenmaterials für die Überwachung und die Berichtspflicht der Natura 2000-Gebiete nach der Habitat Richtlinie und der Vogelschutz Richtlinie;
c) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung anderer Umweltberichtspflichten (z. B. im Zusammenhang mit Biodiversitäts oder Umweltverträglichkeitsprüfungen);
d) Unterstützung bei Vorhaben der Gewässerbewirtschaftung und Renaturierung.
Diese Europäische Norm:
e) definiert den Schlüsselbegriff „Hydromorphologie“ sowie andere Fachbegriffe, die sich auf die physika-lischen Eigenschaften der Standgewässer und deren hydrologisches Regime beziehen;
f) konkretisiert die wichtigsten Eigenschaften und Prozesse der Standgewässer, die als Bestandteil der hydromorphologischen Aufnahme und der Beurteilung des hydromorphologischen Zustandes von Standgewässern dienen können;
g) identifiziert und definiert die Hauptbelastungen, die europäische Standgewässer beeinträchtigen;
h) gibt eine Anleitung zur Erstellung von Verfahren bei der Erhebung hydromorphologischer Daten in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und dem zu erwartenden Nutzen der Beurteilung. Eine Hierarchie der Vorgehensweisen von Übersichtsverfahren auf der Grundlage vorliegender Datenbestände, Karten und Fernerkundungsdaten bis hin zu Geländeuntersuchungen wie zum Beispiel der Standgewässer Habitat Untersuchung (en: LHS Lake Habitat Survey) wird zugrunde gelegt;
i) bietet Unterstützung bei der Daten Präsentation;
j) legt Anleitungen bei Fragenstellungen zur Daten Qualitätssicherung fest.
Diese Europäische Norm beschäftigt sich weder mit biologischen Bewertungen der Standgewässer wie dem Vorkommen oder Fehlen einzelner Arten oder der Artenzusammensetzung, noch versucht sie, bestimmte hydromorphologische Eigenschaften mit den zugehörigen Lebensgemeinschaften zu verknüpfen oder eine Klassifizierung aufzustellen, die auf diesen Verknüpfungen aufbaut. Von Bedeutung hingegen ist es, ob Pflanzen oder andere Organismen signifikante Strukturmerkmale darstellen (z. B. eine Übergangszone im Litoralbereich).
In Bezug auf die WRRL trägt der hydromorphologische Zustand nur im Falle eines sehr guten ökologischen Zustandes (SGÖZ) zu einer Einstufung bei. Die hydromorphologischen Bedingungen für einen guten oder mäßigen ökologischen Zustand sind nicht definiert, müssen aber hinreichend sein, die biologischen Elemente zu unterstützen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32263
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm ist auf Standgewässer anwendbar, die als Wasserkörper ein oder mehrere Becken aufweisen können und deren Oberfläche größer als 1 ha (0,01 km2) und deren maximale Wassertiefe (bei Mittelwasser) größer als 1 m ist. In dieser Europäischen Norm sind sämtliche Typen permanenter Standgewässer eingeschlossen, einschließlich natürlicher, veränderter und künstlicher, alle Süßwasser und Brackwasser Bereiche, mit Ausnahme solcher Systeme, die regelmäßig Anschluss zum Meer haben und der Kanäle.
Nach diesen Kriterien gibt es schätzungsweise mindestens 500 000 natürliche Standgewässer in Europa, die meisten liegen in den eiszeitlich geprägten Landschaften in den nördlichen und westlichen Gebieten sowie in Skandinavien. Seenlandschaften treten auch örtlich in Gebieten wie der Tiefebene der Donau und im Alpenraum auf. In anderen Landschaftsräumen finden sich natürliche Standgewässer vergleichsweise selten, hier sind Stauseen und Abgrabungsgewässer häufiger.
Diese Europäische Norm ist vorgesehen zur:
a) Unterstützung von Umwelt und Naturschutz Behörden bei den Anforderungen der Überwachung nach WRRL (Artikel 8, Anhang II und Anhang V);
b) Erstellung geeigneten Datenmaterials für die Überwachung und die Berichtspflicht der Natura 2000-Gebiete nach der Habitat Richtlinie und der Vogelschutz Richtlinie;
c) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung anderer Umweltberichtspflichten (z. B. im Zusammenhang mit Biodiversitäts oder Umweltverträglichkeitsprüfungen);
d) Unterstützung bei Vorhaben der Gewässerbewirtschaftung und Renaturierung.
Diese Europäische Norm:
e) definiert den Schlüsselbegriff „Hydromorphologie“ sowie andere Fachbegriffe, die sich auf die physika-lischen Eigenschaften der Standgewässer und deren hydrologisches Regime beziehen;
f) konkretisiert die wichtigsten Eigenschaften und Prozesse der Standgewässer, die als Bestandteil der hydromorphologischen Aufnahme und der Beurteilung des hydromorphologischen Zustandes von Standgewässern dienen können;
g) identifiziert und definiert die Hauptbelastungen, die europäische Standgewässer beeinträchtigen;
h) gibt eine Anleitung zur Erstellung von Verfahren bei der Erhebung hydromorphologischer Daten in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und dem zu erwartenden Nutzen der Beurteilung. Eine Hierarchie der Vorgehensweisen von Übersichtsverfahren auf der Grundlage vorliegender Datenbestände, Karten und Fernerkundungsdaten bis hin zu Geländeuntersuchungen wie zum Beispiel der Standgewässer Habitat Untersuchung (en: LHS Lake Habitat Survey) wird zugrunde gelegt;
i) bietet Unterstützung bei der Daten Präsentation;
j) legt Anleitungen bei Fragenstellungen zur Daten Qualitätssicherung fest.
Diese Europäische Norm beschäftigt sich weder mit biologischen Bewertungen der Standgewässer wie dem Vorkommen oder Fehlen einzelner Arten oder der Artenzusammensetzung, noch versucht sie, bestimmte hydromorphologische Eigenschaften mit den zugehörigen Lebensgemeinschaften zu verknüpfen oder eine Klassifizierung aufzustellen, die auf diesen Verknüpfungen aufbaut. Von Bedeutung hingegen ist es, ob Pflanzen oder andere Organismen signifikante Strukturmerkmale darstellen (z. B. eine Übergangszone im Litoralbereich).
In Bezug auf die WRRL trägt der hydromorphologische Zustand nur im Falle eines sehr guten ökologischen Zustandes (SGÖZ) zu einer Einstufung bei. Die hydromorphologischen Bedingungen für einen guten oder mäßigen ökologischen Zustand sind nicht definiert, müssen aber hinreichend sein, die biologischen Elemente zu unterstützen.