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Diese Internationale Norm legt ein allgemeines Verfahren zur Bestimmung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in Wasser nach Purge und Trap- Anreicherung und Gaschromatographie (GC) fest. Die Anhänge A, B und C enthalten Beispiele für Analyten, die nach diesem Verfahren bestimmbar sind. Das Verfahren umfasst alle nicht-polare organische Verbindungen, deren Flüchtigkeit zwischen Difluordichlormethan (R-12) und Trichlorbenzol liegt.
Die Substanzen werden vorzugsweise massenspektrometrisch im Elektronenstoß (electron impact (EI)) - Modus nachgewiesen; andere Detektoren können ebenfalls verwendet werden.
Die Nachweisgrenze hängt weitgehend vom Detektor und den Betriebsbedingungen ab. In der Regel können Nachweisgrenzen von 10 ng/l erreicht werden ). Der Arbeitsbereich beträgt üblicherweise bis 100 µg/l.
Diese Internationale Norm kann auf Trink-, Grund-, Oberflächen- und Meerwasser und (verdünntes) Abwasser angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
11061
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm legt ein allgemeines Verfahren zur Bestimmung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in Wasser nach Purge und Trap- Anreicherung und Gaschromatographie (GC) fest. Die Anhänge A, B und C enthalten Beispiele für Analyten, die nach diesem Verfahren bestimmbar sind. Das Verfahren umfasst alle nicht-polare organische Verbindungen, deren Flüchtigkeit zwischen Difluordichlormethan (R-12) und Trichlorbenzol liegt.
Die Substanzen werden vorzugsweise massenspektrometrisch im Elektronenstoß (electron impact (EI)) - Modus nachgewiesen; andere Detektoren können ebenfalls verwendet werden.
Die Nachweisgrenze hängt weitgehend vom Detektor und den Betriebsbedingungen ab. In der Regel können Nachweisgrenzen von 10 ng/l erreicht werden ). Der Arbeitsbereich beträgt üblicherweise bis 100 µg/l.
Diese Internationale Norm kann auf Trink-, Grund-, Oberflächen- und Meerwasser und (verdünntes) Abwasser angewendet werden.