Nosaukums | Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Beryllium, Bismut, Bor, Cadmium, Cäsium, Calcium, Cer, Chrom, Cobalt, Kupfer, Dysprosium, Erbium, Gadolinium, Gallium, Germanium, Gold, Hafnium, Holmium, Indium, Iridium, Eisen, Lanthan, Blei, Lithium, Lutetium, Magnesium, Mangan, Quecksilber, Molybdän, Neodym, Nickel, Palladium, Phosphor, Platin, Kalium, Praseodym, Rubidium, Rhenium, Rhodium, Ruthenium, Samarium, Scandium, Selen, Silber, Natrium, Strontium, Terbium, Tellur, Thorium, Thallium, Thulium, Zinn, Titan, Wolfram, Uran und seiner Isotope, Vanadium, Yttrium, Ytterbium, Zink und Zirconium in Wasser (z. B. Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Abwasser und Eluate) fest.N1)
Unter Berücksichtigung der spezifischen und zusätzlich auftretenden Interferenzen können diese Elemente in Wasser und Aufschlüssen von Wasser und Schlämmen (z. B. Aufschlüsse von Wasser, wie in ISO 15587 1 oder ISO 15587 2 beschrieben) bestimmt werden.
Der Arbeitsbereich hängt von der Matrix und den zu erwartenden Interferenzen ab. In Trinkwasser und relativ unbelastetem Wasser beträgt die Bestimmungsgrenze (LOQ) für die meisten Elemente zwischen 0,002 µg/l und 1,0 µg/l (siehe Tabelle 1). Der Arbeitsbereich umfasst üblicherweise Konzentrationen zwischen mehreren ng/l und mg/l abhängig vom Element und den festgelegten Anforderungen.
Die Bestimmungsgrenzen der meisten Elemente werden durch erhöhte Blindwerte beeinträchtigt, und diese hängen überwiegend von den verfügbaren Einrichtungen zur Reinhaltung der Laborluft, der Reinheit der Reagenzien und der Sauberkeit der Glasgefäße ab.
Die Bestimmungsgrenze wird höher ausfallen, wenn damit zu rechnen ist, dass bei der Bestimmung Interferenzen (siehe Abschnitt 5) oder Verschleppungseffekte (siehe ISO 17294 1) auftreten.
Andere als die im Anwendungsbereich genannten Elemente können ebenfalls nach diesem Dokument bestimmt werden, vorausgesetzt, der Anwender des Dokuments ist in der Lage, das Verfahren entsprechend zu validieren (z. B. Interferenzen, Empfindlichkeit, Wiederholbarkeit, Wiederfindung).
[Tabelle 1] |
Darbības sfēra | Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Beryllium, Bismut, Bor, Cadmium, Cäsium, Calcium, Cer, Chrom, Cobalt, Kupfer, Dysprosium, Erbium, Gadolinium, Gallium, Germanium, Gold, Hafnium, Holmium, Indium, Iridium, Eisen, Lanthan, Blei, Lithium, Lutetium, Magnesium, Mangan, Quecksilber, Molybdän, Neodym, Nickel, Palladium, Phosphor, Platin, Kalium, Praseodym, Rubidium, Rhenium, Rhodium, Ruthenium, Samarium, Scandium, Selen, Silber, Natrium, Strontium, Terbium, Tellur, Thorium, Thallium, Thulium, Zinn, Titan, Wolfram, Uran und seiner Isotope, Vanadium, Yttrium, Ytterbium, Zink und Zirconium in Wasser (z. B. Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Abwasser und Eluate) fest.N1)
Unter Berücksichtigung der spezifischen und zusätzlich auftretenden Interferenzen können diese Elemente in Wasser und Aufschlüssen von Wasser und Schlämmen (z. B. Aufschlüsse von Wasser, wie in ISO 15587 1 oder ISO 15587 2 beschrieben) bestimmt werden.
Der Arbeitsbereich hängt von der Matrix und den zu erwartenden Interferenzen ab. In Trinkwasser und relativ unbelastetem Wasser beträgt die Bestimmungsgrenze (LOQ) für die meisten Elemente zwischen 0,002 µg/l und 1,0 µg/l (siehe Tabelle 1). Der Arbeitsbereich umfasst üblicherweise Konzentrationen zwischen mehreren ng/l und mg/l abhängig vom Element und den festgelegten Anforderungen.
Die Bestimmungsgrenzen der meisten Elemente werden durch erhöhte Blindwerte beeinträchtigt, und diese hängen überwiegend von den verfügbaren Einrichtungen zur Reinhaltung der Laborluft, der Reinheit der Reagenzien und der Sauberkeit der Glasgefäße ab.
Die Bestimmungsgrenze wird höher ausfallen, wenn damit zu rechnen ist, dass bei der Bestimmung Interferenzen (siehe Abschnitt 5) oder Verschleppungseffekte (siehe ISO 17294 1) auftreten.
Andere als die im Anwendungsbereich genannten Elemente können ebenfalls nach diesem Dokument bestimmt werden, vorausgesetzt, der Anwender des Dokuments ist in der Lage, das Verfahren entsprechend zu validieren (z. B. Interferenzen, Empfindlichkeit, Wiederholbarkeit, Wiederfindung).
[Tabelle 1] |