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Diese Internationale Norm beschreibt die Anforderungen für die quantitative Analyse der folgenden Erdgaskomponenten:
Helium
Wasserstoff
Argon
Sauerstoff
Stickstoff
Kohlenstoffdioxid
gesättigte Kohlenwasserstoffe von C1 bis C5
Kohlenwasserstofffraktionen ab C6 aufwärts
aromatische Verbindungen wie Benzol und Toluol.
Die gaschromatographischen Verfahren bestimmen diese Komponenten in den folgenden Gehaltsbereichen:
Sauerstoff: 0,001 % (n/n) bis 0,5 % (n/n)
Helium: 0,001 % (n/n) bis 0,5 % (n/n)
Wasserstoff: 0,001 % (n/n) bis 0,5 % (n/n)
Argon: 0,001 % (n/n) bis 0,5 % (n/n)
Stickstoff: 0,001 % (n/n) bis 40 % (n/n)
Kohlenstoffdioxid: 0,001 % (n/n) bis 40 % (n/n)
Methan: 0,001 % (n/n) bis 100 % (n/n)
Ethan: 0,02 % (n/n) bis 15 % (n/n)
Propan: 0,001 % (n/n) bis 5 % (n/n)
höhere Kohlenwasserstoffe: Das Verfahren kann Kohlenwasserstoffkomponenten ab einer Konzentration von 10-6 (n/n) bis zur jeweiligen Maximalkonzentration messen, was mit der Anforderung in Einklang steht, dass das Gas bei beliebigem Druck im Bereich zwischen 1 ´ 10² kPa und 7 ´ 10³ kPa frei von Kohlenwasserstoffkondensaten ist.
Dieses Verfahren ist nicht dazu ausgelegt, Sauerstoff- (Wasserdampf, Methanol, Glykole) und Schwefelverbindungen zu bestimmen.
Die Möglichkeit zur eindeutigen Identifizierung von Kohlenwasserstoffen oberhalb C6 ist nicht gegeben. Selbst wenn durch das "Spiking" eines Gases mit bekannten Komponenten aufgezeigt werden kann, an welcher Stelle deren Elution stattfindet, kann nicht mit Sicherheit behauptet werden, dass diese Komponente die einzige mit der jeweils in Rede stehenden Retentionszeit ist. Nicht identifizierte Komponenten werden entsprechend jener Kohlenstoffzahl klassifiziert, die aufgrund der Analyse als angemessen anzusehen ist. Dies stellt zwar eine notwendige Vereinfachung dar, erlaubt jedoch die Gewinnung vernünftiger quantitativer Werte.
Dieses Verfahren ist für den Einsatz in Fällen vorgesehen, in denen eine Analyse der Hexane und höheren Kohlenwa
Reģistrācijas numurs (WIID)
23968
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm beschreibt die Anforderungen für die quantitative Analyse der folgenden Erdgaskomponenten:
Helium
Wasserstoff
Argon
Sauerstoff
Stickstoff
Kohlenstoffdioxid
gesättigte Kohlenwasserstoffe von C1 bis C5
Kohlenwasserstofffraktionen ab C6 aufwärts
aromatische Verbindungen wie Benzol und Toluol.
Die gaschromatographischen Verfahren bestimmen diese Komponenten in den folgenden Gehaltsbereichen:
Sauerstoff: 0,001 % (n/n) bis 0,5 % (n/n)
Helium: 0,001 % (n/n) bis 0,5 % (n/n)
Wasserstoff: 0,001 % (n/n) bis 0,5 % (n/n)
Argon: 0,001 % (n/n) bis 0,5 % (n/n)
Stickstoff: 0,001 % (n/n) bis 40 % (n/n)
Kohlenstoffdioxid: 0,001 % (n/n) bis 40 % (n/n)
Methan: 0,001 % (n/n) bis 100 % (n/n)
Ethan: 0,02 % (n/n) bis 15 % (n/n)
Propan: 0,001 % (n/n) bis 5 % (n/n)
höhere Kohlenwasserstoffe: Das Verfahren kann Kohlenwasserstoffkomponenten ab einer Konzentration von 10-6 (n/n) bis zur jeweiligen Maximalkonzentration messen, was mit der Anforderung in Einklang steht, dass das Gas bei beliebigem Druck im Bereich zwischen 1 ´ 10² kPa und 7 ´ 10³ kPa frei von Kohlenwasserstoffkondensaten ist.
Dieses Verfahren ist nicht dazu ausgelegt, Sauerstoff- (Wasserdampf, Methanol, Glykole) und Schwefelverbindungen zu bestimmen.
Die Möglichkeit zur eindeutigen Identifizierung von Kohlenwasserstoffen oberhalb C6 ist nicht gegeben. Selbst wenn durch das "Spiking" eines Gases mit bekannten Komponenten aufgezeigt werden kann, an welcher Stelle deren Elution stattfindet, kann nicht mit Sicherheit behauptet werden, dass diese Komponente die einzige mit der jeweils in Rede stehenden Retentionszeit ist. Nicht identifizierte Komponenten werden entsprechend jener Kohlenstoffzahl klassifiziert, die aufgrund der Analyse als angemessen anzusehen ist. Dies stellt zwar eine notwendige Vereinfachung dar, erlaubt jedoch die Gewinnung vernünftiger quantitativer Werte.
Dieses Verfahren ist für den Einsatz in Fällen vorgesehen, in denen eine Analyse der Hexane und höheren Kohlenwa