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Diese Europäische Norm legt Eigenschaften und Leistungsmerkmale für Gipsplatten mit Vliesarmierung fest, die für die Verwendung im Hochbau vorgesehen sind, einschließlich derer, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Sie gilt auch für Platten, die zur Aufnahme einer direkten dekorativen Beschichtung oder eines Gipsputzes vorgesehen sind.
Für die Anwendung werden Gipsplatten mit Vliesarmierung entsprechend ihres Typs, ihrer Größe, Dicke und Kan¬tenausbildung ausgewählt. Die Platten können z. B. als Trockenputz für Wände, für direkt befestigte Decken¬bekleidungen oder abgehängte Decken, für Trennwände oder als Bekleidung von Stützen und Trägern verwen¬det werden. Sie können auch für Fußböden, Lüftungs- und Rauchabzugskanäle, Kabelbrücken und Beplankungen eingesetzt werden.
Diese Norm erfasst folgende Produkt-Leistungsmerkmale: Brandverhalten, Wasserdampfdurch¬lässigkeit, Biegezugfestigkeit und Wärmedurchlasswiderstand.
Die folgenden Leistungsmerkmale beziehen sich auf Systeme, die unter Verwendung von Gipsplatten mit Vliesarmierung hergestellt wurden: Schubfestigkeit, Feuerwiderstand, Stoßfestigkeit, Luftschalldämmung und Schall¬absorption. Falls gefordert, sind Prüfungen nach den entsprechenden europäischen Prüfverfahren an zusammengebauten Systemen, die den Gebrauchszustand nachbilden, durchzuführen.
Diese Europäische Norm behandelt auch zusätzliche technische Eigenschaften, die für die Anwendung und Akzeptanz des Produktes wichtig sind und die Referenzprüfverfahren für diese Eigenschaften. Ferner legt es die Bewertung der Konformität des Produktes mit dieser EN fest.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Gipsplatten mit Vliesarmierung, die weiterverarbeitet wurden (z. B. zu Verbundplatten zur Schall- und Wärmedämmung, Gipsplatten mit dünner Beschichtung usw.).
Produkte, die in EN 520 oder EN 13815 behandelt werden, sind ausgeschlossen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
24155
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Eigenschaften und Leistungsmerkmale für Gipsplatten mit Vliesarmierung fest, die für die Verwendung im Hochbau vorgesehen sind, einschließlich derer, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Sie gilt auch für Platten, die zur Aufnahme einer direkten dekorativen Beschichtung oder eines Gipsputzes vorgesehen sind.
Für die Anwendung werden Gipsplatten mit Vliesarmierung entsprechend ihres Typs, ihrer Größe, Dicke und Kan¬tenausbildung ausgewählt. Die Platten können z. B. als Trockenputz für Wände, für direkt befestigte Decken¬bekleidungen oder abgehängte Decken, für Trennwände oder als Bekleidung von Stützen und Trägern verwen¬det werden. Sie können auch für Fußböden, Lüftungs- und Rauchabzugskanäle, Kabelbrücken und Beplankungen eingesetzt werden.
Diese Norm erfasst folgende Produkt-Leistungsmerkmale: Brandverhalten, Wasserdampfdurch¬lässigkeit, Biegezugfestigkeit und Wärmedurchlasswiderstand.
Die folgenden Leistungsmerkmale beziehen sich auf Systeme, die unter Verwendung von Gipsplatten mit Vliesarmierung hergestellt wurden: Schubfestigkeit, Feuerwiderstand, Stoßfestigkeit, Luftschalldämmung und Schall¬absorption. Falls gefordert, sind Prüfungen nach den entsprechenden europäischen Prüfverfahren an zusammengebauten Systemen, die den Gebrauchszustand nachbilden, durchzuführen.
Diese Europäische Norm behandelt auch zusätzliche technische Eigenschaften, die für die Anwendung und Akzeptanz des Produktes wichtig sind und die Referenzprüfverfahren für diese Eigenschaften. Ferner legt es die Bewertung der Konformität des Produktes mit dieser EN fest.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Gipsplatten mit Vliesarmierung, die weiterverarbeitet wurden (z. B. zu Verbundplatten zur Schall- und Wärmedämmung, Gipsplatten mit dünner Beschichtung usw.).
Produkte, die in EN 520 oder EN 13815 behandelt werden, sind ausgeschlossen.