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Die vorliegende Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen an die Rückführung der Fahrzeuge (Räumung) und Bergung der beförderten Personen der Seilbahnen mit Ausnahme der Schlepplifte fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt.
Sie legt die Anforderungen an die Verfahren und die zu benutzenden Geräte fest, um die Sicherheit der beförderten Personen bei einem längeren Stillstand der Anlage sicherzustellen.
Sie behandelt die Situation, die sich allein aus dem Stillstand der Fahrzeuge ergibt, auch wenn die beförder-ten Personen nicht unmittelbar gefährdet sind.
Sie behandelt nicht die besonderen Maßnahmen, die sich aus einem Unfall ergeben könnten.
Sie enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz unbeschadet der Anwen¬dung nationaler Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen. Sie gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge.
Sie behandelt nicht die konstruktiven Anforderungen an die Fahrzeuge.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33877
Darbības sfēra
Die vorliegende Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen an die Rückführung der Fahrzeuge (Räumung) und Bergung der beförderten Personen der Seilbahnen mit Ausnahme der Schlepplifte fest. Dabei werden die verschiedenen Seilbahnsysteme und deren Umgebung berücksichtigt.
Sie legt die Anforderungen an die Verfahren und die zu benutzenden Geräte fest, um die Sicherheit der beförderten Personen bei einem längeren Stillstand der Anlage sicherzustellen.
Sie behandelt die Situation, die sich allein aus dem Stillstand der Fahrzeuge ergibt, auch wenn die beförder-ten Personen nicht unmittelbar gefährdet sind.
Sie behandelt nicht die besonderen Maßnahmen, die sich aus einem Unfall ergeben könnten.
Sie enthält Anforderungen über die Unfallverhütung und den Arbeitnehmerschutz unbeschadet der Anwen¬dung nationaler Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen. Sie gilt weder für Seilbahnen des Güterverkehrs noch für Aufzüge.
Sie behandelt nicht die konstruktiven Anforderungen an die Fahrzeuge.