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Zur Berücksichtigung, dass im Anwendungsbereich der deutschen Fassung der Verordnung (EU) 2016/424 nunmehr von "Beförderung von Personen" statt von "Personenverkehr" gesprochen wird, ersetze (nur in der deutschen Fassung) den ersten Absatz:
"Diese Europäische Norm legt die allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr fest. Ergänzende Sicherheitsanforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse werden in EN 12929-2 festgelegt."
durch:
"Dieses Dokument legt die allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung fest. Ergänzende Sicherheitsanforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse werden in EN 12929-2 festgelegt.".
Reģistrācijas numurs (WIID)
76994
Darbības sfēra
Zur Berücksichtigung, dass im Anwendungsbereich der deutschen Fassung der Verordnung (EU) 2016/424 nunmehr von "Beförderung von Personen" statt von "Personenverkehr" gesprochen wird, ersetze (nur in der deutschen Fassung) den ersten Absatz:
"Diese Europäische Norm legt die allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr fest. Ergänzende Sicherheitsanforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse werden in EN 12929-2 festgelegt."
durch:
"Dieses Dokument legt die allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung fest. Ergänzende Sicherheitsanforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse werden in EN 12929-2 festgelegt.".